rechtsgültige Vereinbarung zwischen zwei Körperschaften, meist Staaten, über gegenseitige wirtschaftliche, kulturelle, politische und militärische Zusammenarbeit im Geiste gegenseitiger Freundschaft
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein bilateraler Freundschaftsvertrag; der deutsch-französische, russisch-chinesische Freundschaftsvertrag
als Akkusativobjekt: einen Freundschaftsvertrag abschließen, unterzeichnen, aufkündigen
in Präpositionalgruppe/-objekt: durch einen Freundschaftsvertrag verbunden sein
hat Präpositionalgruppe/-objekt: ein Freundschaftsvertrag zwischen [zwei] Ländern
als Genitivattribut: die Grundlage, Ratifizierung, Aufkündigung, Verlängerung eines Freundschaftsvertrags
Beispiele:
Der chinesische Ministerpräsident […]
bot dem [Asean-]Bündnis aus zehn Ländern einen
formellen Freundschaftsvertrag an […]. [Neue Zürcher Zeitung, 13.11.2014]
[…] Der
deutsch‑französische Freundschaftsvertrag legte den
Grundstein für die Annäherung nach dem Krieg und damit auch für die
europäische Einigung. [Der Spiegel, 21.01.2013, Nr. 4]
Die beiden völkerrechtlich zu Georgien gehörenden Regionen hatten
Mitte September mit Moskau Freundschaftsverträge über
eine politische, militärische und wirtschaftliche Zusammenarbeit
geschlossen. [Der Standard, 21.10.2008]
Auch mit Städten der DDR, die sich jahrzehntelang gegen
Partnerschaften mit der Bundesrepublik sträubte, haben mittlerweile 42
Kommunen Freundschaftsverträge unterzeichnet. [Der Spiegel, 09.10.1989]
[…] Als erster deutscher Fürst schloß er
[Friedrich] 1785 einen »Handels‑ und
Freundschaftsvertrag« mit den gerade in die
Freiheit entlassenen »Vereinigten Staaten von Amerika«[…]. [Die Zeit, 07.11.1986, Nr. 46]