Gabe
f.
‘Geschenk, bestimmte Menge, Begabung, Talent’,
ahd.
gāba
(9. Jh.),
mhd.
gābe,
mnd.
mnl.
gāve,
nl.
gave,
anord.
gāfa
gehören wie die Vertreter der im
Nhd. untergegangenen Bildung
ahd.
geba
(8. Jh.),
mhd.
gebe,
asächs.
geƀa,
aengl.
giefu,
anord.
gjǫf,
got.
giba
(
germ.
*gebō)
zu dem unter
geben
(s. d.)
behandelten Verb.
Beide Formen sind jedoch in ihrer Bedeutung unterschieden,
indem
mhd.
gābe
vorwiegend das Ergebnis des Schenkens,
das
‘Geschenk’
bezeichnet,
mhd.
gebe
dagegen die Handlung des Gebens,
das
‘Schenken’
hervorhebt.
Schon
mhd.
gābe
bezeichnet auch die Eigenschaft,
womit einer ausgestattet
(
begabt,
s. unten)
ist,
also
‘Begabung, Talent’.
Gabe
als
‘das, was gegeben wird’
steht schließlich im Sinne von
milde Gabe
für
‘Almosen, Spende’,
in Wendungen wie
die gewohnte Gabe (an Medikamenten)
verabreichen
für
‘Portion, Dosis’.
–
begabt
Part.adj.
‘talentiert, mit guten Anlagen, Geistesgaben ausgestattet’;
eigentlich Part. Prät.
zu heute unüblichem
begaben
‘mit Gaben ausstatten, beschenken’,
dem
mhd.
begāben
vorangeht,
das im 13. Jh. zuerst in der Rechtssprache
(‘letztwillig bedenken, mit Vorrechten ausstatten’)
auftritt,
im 14. Jh. von der Mystik
auf die Gnadengaben Gottes bezogen wird,
wohl unter Einfluß von
kirchenlat.
dōtātus
(vgl.
frz.
doué,
engl.
gifted,
nl.
begaaft,
dän.
begavet).
Über den religiösen Bereich hinaus entwickelt sich
begabt
zum Ausdruck für jede Ausstattung mit Geistesgaben
oder sonstigen guten Anlagen;
dazu
hochbegabt
Adj.
(16. Jh.).
Begabung
f.
‘Befähigung, Anlage, Talent’,
vom 14. Jh. an vor allem ein Ausdruck der Rechtssprache für
‘Schenkung, Stiftung, Beschenkung, Vorrechte’,
seit dem 18. Jh.,
der Bedeutung des Adjektivs folgend,
auf geistige und gute körperliche Anlagen übertragen.