Synonym zu Gaststättenerlaubnis, siehe auch Gaststättenlizenz, Schankkonzession
Beispiele:
Um eine Kneipe zu betreiben, braucht der Wirt eine
Gaststättenkonzession und eine Bauerlaubnis.
Damit soll sichergestellt werden, dass Besuchern und Anwohnern keine
Gefahren drohen – sei es von einem unzuverlässigen, trunksüchtigen Wirt oder
durch lose Teile einer maroden Bruchbude. [Der Tagesspiegel, 21.06.2004]
Die [bei Alkoholausschank] erforderliche
Genehmigung nennt man Gaststättenkonzession – früher
war auch die Bezeichnung »Schankerlaubnis« üblich. [Gaststättenkonzession, 15.02.2017, aufgerufen am 11.03.2019]
Die Gaststättenkonzession gilt für den bzw.
die Konzessionsträger, die konzessionierten Räume und die betreffende
Betriebsart. Sie ist nicht übertragbar. Wird der Betrieb von mehreren
Personen betrieben, bedarf jeder einer Erlaubnis. [BERLIN BUSINESSNEWS, 04.01.2012, aufgerufen am 28.04.2016]
Als weitere Maßnahme diskutierte die CDU‑Landtagsfraktion in Hannover
den Entzug von Gaststättenkonzessionen, wenn Wirte
sich nicht an die bestehenden Gesetze halten und an Jugendliche
hochprozentigen Alkohol ausschenken. [Die Welt, 31.03.2007]
Angaben des Kreisverwaltungsreferats zufolge sind [in München] bereits jetzt 50 Prozent aller Antragssteller
für eine Gaststättenkonzession »in relevanter Form
bei der Polizei aktenkundig«. Bei Lokalen in »sensiblen
kriminalitätsbelasteten Bereichen wie etwa in Bahnhofsgegenden« liege die
Quote sogar noch deutlich darüber[…]. [Süddeutsche Zeitung, 09.02.2006]
Alkohol darf [in Tankstellen] abends und
am Wochenende nach wie vor nicht verkauft werden. […]Da muß man sich eben eine
Gaststättenkonzession, etwa für eine Imbißbude
oder eine Trinkhalle, besorgen und schon gibt es wieder Bier, Schnaps und
Wein zu kaufen.[…] [Süddeutsche Zeitung, 30.10.1993]