Gebühreneinzug, der
Grammatik Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Gebühreneinzug(e)s · Nominativ Plural: Gebühreneinzüge · Verwendung im Plural ungebräuchlich
Worttrennung Ge-büh-ren-ein-zug
Wortbildung
mit ›Gebühreneinzug‹ als Erstglied:
Gebühreneinzugszentrale
Verwendungsbeispiele für ›Gebühreneinzug‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Doch nun habe die Stadt eigens eine Stelle geschaffen für den Gebühreneinzug.
[Süddeutsche Zeitung, 02.02.2002]
Sonst entfällt eines Tages die inhaltliche Berechtigung für den Gebühreneinzug.
[Süddeutsche Zeitung, 12.08.1995]
Aus Kreisen der Union wird nun die Bereitschaft signalisiert, noch einmal über die Frage des Gebühreneinzugs zu verhandeln.
[Die Welt, 28.06.2004]
Die Experten raten, in jedem Fall schriftlich per Einschreiben zu kündigen, um den bargeldlosen Gebühreneinzug zu stoppen.
[Der Tagesspiegel, 09.09.1998]
Axel Springer findet für den Gebühreneinzug, der seit vierzig Jahren üblich ist, die Bezeichnung „Zwangsabonnement“.
[Die Zeit, 05.04.1963, Nr. 14]
Zitationshilfe
„Gebühreneinzug“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Geb%C3%BChreneinzug>.
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