historisch Angehöriger einer Gefolgschaft
entsprechend der Bedeutung von GefolgsleuteQuelle: DWDS, 2016
Beispiel:
der Gefolgsmann steht unter dem Schutz des
Gefolgsherrn
übertragen Anhänger
Den originalen WDG-Artikel können Sie hier anschauen.
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Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gefolgsmann‹.
„Gefolgsmann“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gefolgsmann>, abgerufen am 12.12.2019.
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