Rechtssprache jmd., der in bestimmten Fällen die Tätigkeit des eigentlichen Vormunds zu überwachen hat
Verwendungsbeispiel für ›Gegenvormund‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Mangels eigener Organisierbarkeit müssen seine Interessen folgerichtig von der Gewerkschaft als eine Art Gegenvormund wahrgenommen werden.
Die Zeit, 20.05.1966, Nr. 21
Zitationshilfe
„Gegenvormund“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gegenvormund>, abgerufen am 16.01.2021.
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