Genussschein, der
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Börsenwesen Wertpapier, das dem Inhaber verschiedenartige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber einem Unternehmen – unabhängig von dessen Rechtsform – gewährt, z. B. Beteiligung am Reingewinn, an bestimmten Erträgen
Typische Verbindungen zu ›Genussschein‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bieten die DWDS-Wortprofile zu ›Genussschein‹ und ›Genußschein‹.
Aktie
Anleihe
Bezug
Einlage
Hybridanleihe
Inhaber
Konkurrent
Konkurrentin
Kurs
Nachrangdarlehen
Pharmakonzern
börsennotiert
gewichtet
nennwertlose
sogenannt
stimmrechtslos
Verwendungsbeispiele für ›Genussschein‹, ›Genuss-Schein‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Als es ihr an Kapital für die Expansion mangelte, erfand sie kurzerhand eigene Genußscheine.
[Die Zeit, 30.07.1998, Nr. 32]
Und wer Freude am Spekulieren hat, findet in dem Genußschein gerade das richtige Papier.
[Die Zeit, 14.03.1969, Nr. 11]
Für die restlichen Forderungen übernahm sie Genußscheine in Höhe von 11 250 000 Reichsmark.
[Kriegk, Otto: Der deutsche Film im Spiegel der Ufa, Berlin: Ufa-Buchverl. 1943, S. 114]
Näher als die Schuldverschreibungen stehen den Aktien die sogegenannten Genußscheine.
[Eltzbacher, Paul: Deutsches Handelsrecht, Berlin: Simon 1925 [1924], S. 148]
Eine Möglichkeit für Unternehmen, ihren Kapitalbedarf zu decken, besteht in der Ausgabe von Genußscheinen.
[o. A. [bwi]: Optionsgenüsse. In: Aktuelles Lexikon 1974-2000, München: DIZ 2000 [1993]]
Zitationshilfe
„Genussschein“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Genussschein>.
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