gerecht
Adj.
‘den geltenden Rechtsnormen entsprechend, rechtlich, rechtmäßig’,
ahd.
gireht
Adj.
‘gerade, aufrecht, richtig, rein’
(um 900,
zuvor schon
ungireht
‘unrecht, böse’,
8. Jh.),
girehto
Adv.
Konj.
Interjektion
‘gewiß, fürwahr, nämlich’
(9. Jh.),
anfrk.
gerehto
Adv.
‘in rechter Weise’,
mhd.
gereht
Adj.
‘gerade, auf der rechten Seite befindlich, geschickt, passend, mit dem Rechte übereinstimmend’,
gerehte
Adv.
‘in rechter Weise, rechts’,
mnd.
gerecht
Adj.
‘gerade, richtig, passend, rechtlich’,
mnl.
gherecht,
nl.
gerecht
Adj.
‘gerade, richtig, rechtlich, rechtmäßig’,
aengl.
geriht,
got.
garaíhts
Adj.,
garaíhtaba
Adv.
‘gerecht’
sind Präfixbildungen zu dem unter
recht
(s. d.)
dargestellten Adjektiv.
Im
Dt. bleibt die ursprüngliche Bedeutung
‘gerade’
noch bis ins 18. Jh. erhalten.
Daneben entwickelt sich der heute vorherrschende Gebrauch im Sinne von
‘den Rechtsnormen entsprechend’,
der schon für das
Got. bezeugt ist,
erst allmählich im
Mhd. und
Mnd.;
vgl. hierzu die Fügung
jmdm., einer Sache gerecht werden
‘jmdm., einer Sache Genüge tun, voll entsprechen’
(eigentlich
‘jmdm. sein Recht verschaffen’,
15. Jh.).
Die Verwendung
‘passend, gemäß’,
die in
jmd. ist in allen Sätteln (älter auch
in, auf alle Sättel)
gerecht
‘jmd. kennt sich in allem aus’
(16. Jh.)
fortlebt,
begegnet noch in Zusammensetzungen wie
jagd-,
kunst-,
maß-,
mundgerecht,
deren zweites Glied
-gerecht
in der Gegenwart die Funktion
eines produktiven Kompositionssuffixes übernimmt.
Gerechtigkeit
f.
‘den geltenden Rechtsnormen entsprechendes Handeln und Urteilen, Rechtsprechung, mit der Rechtspflege beauftragte Institution’,
mhd.
grehtikheit
(1. Hälfte 12. Jh.),
dann
gerehtecheit,
gerehtikeit
‘Rechtschaffenheit, den sittlichen Normen gemäßes Verhalten’
und
(vor allem
spätmhd.)
‘Rechtspflege, rechtlich begründete Befugnis, Rechtsanspruch’.
Gerechtigkeit
‘rechtlich begründete Befugnis, verliehenes Recht, Privileg’
(auch im Plur.
Gerechtigkeiten)
als Terminus des Feudalrechts ist noch im 19. Jh. lebendig
(vgl.
Brau-,
Fischerei-,
Jagd-,
Münzgerechtigkeit).
In gleichem Sinne daneben
Gerechtsame
f.
(15. bis 19. Jh.);
vgl. zu dieser Substantivbildung vereinzelt belegtes
ahd.
girehtsamōn
‘rechtfertigen’
(um 800)
sowie
nhd.
gerechtsam
‘rechtmäßig, gerecht’
(17. bis 19. Jh.).