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Gerichtsbarkeit, die

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GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Gerichtsbarkeit · Nominativ Plural: Gerichtsbarkeiten · wird meist im Singular verwendet
Aussprache  [gəˈʀɪçʦbaːɐ̯kaɪ̯t]
Worttrennung Ge-richts-bar-keit
Wortzerlegung Gericht2 -bar -keit
Duden, GWDS, 1999 und DWDS

Bedeutungen

1.
die durch verschiedene Gerichtsinstanzen repräsentierte Rechtsprechung; GerichtsinstanzDWDS
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die ordentliche Gerichtsbarkeit
als Genitivattribut: die Instanzen, Zweige der Gerichtsbarkeit
Beispiele:
Der Supreme Court [in den USA] wiederum ist eher mit dem Bundesgerichtshof als mit dem Bundesverfassungsgericht vergleichbar. Er ist die oberste nationale Instanz ordentlicher Gerichtsbarkeit, kann aber kein Gesetz für unwirksam erklären. [Süddeutsche Zeitung, 08.12.2016]
Ich habe keine sachlichen Vorwürfe gegen das Funktionieren der polnischen Gerichtsbarkeit gehört. [Die Welt, 30.09.2020]
Anlaß für diese Brandrede war die Entscheidung eines Tel Aviver Friedensgerichts – die unterste Instanz der staatlichen Gerichtsbarkeit in Israel – zugunsten eines Steuerberaters. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.06.2003]
Verweist ein erstinstanzliches Gericht oder ein Rechtsmittelgericht ein Verfahren an ein erstinstanzliches Gericht desselben oder eines anderen Zweiges der Gerichtsbarkeit, so ist das frühere erstinstanzliche Verfahren als Teil des Verfahrens vor dem übernehmenden Gericht zu behandeln. [Gerichtskostengesetz (GKG). In: Schönfelder: Deutsche Gesetze. Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts (Ergänzungslieferung). München: Beck 1997]
Neben der Verwaltungsstrukturreform ist dringend der Aufbau der verschiedenen Gerichtsbarkeiten erforderlich. [Küsters, Hans Jürgen: Entscheidung für die deutsche Einheit. In: Deutsche Einheit. Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1998], S. 582]
Die Gerichtsbarkeit ist [in Kanada] in der Weise geteilt, daß die unteren Instanzen bei den Provinzen liegen, während ein Oberster Bundesgerichtshof als letzte Instanz bei Rechtsstreitigkeiten gilt. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1964]]
2.
Befugnis zur Rechtssprechung
Grammatik: nur im Singular
Kollokationen:
als Akkusativobjekt: die Gerichtsbarkeit ausüben; jmds. Gerichtsbarkeit anerkennen
mit Genitivattribut: die Gerichtsbarkeit des internationalen Gerichtshofs
Beispiele:
Staatsanwalt Carmelo Zuccaro betonte, das Urteil sei aus mehreren Gründen richtungsweisend: Es setze fest, dass Italien die Gerichtsbarkeit über Menschenschmuggel in internationalen Gewässern habe, vorausgesetzt die Schlepper haben einen Notruf auf dem Meer abgesetzt. [Süddeutsche Zeitung, 14.12.2016]
Jiang gilt als einer der Autoren eines Weißbuches, das Peking 2014 veröffentlichte. Darin prägte die Zentralregierung den Begriff der »umfassenden Gerichtsbarkeit«. Dieser besagt, grob zusammengefasst, dass sie auf ihrem Territorium ohne rechtliche Einschränkungen handeln dürfe. [Die Welt, 24.08.2020]
Nun kann man in der Tat der Meinung sein, dass eine eigene Investitionsschutzgerichtsbarkeit irgendwie überflüssig ist oder – wie der Richterbund meint – quer zu einem System nationaler und europäischer Gerichtsbarkeit steht. [Süddeutsche Zeitung, 12.10.2016]
Der Internationale Strafgerichtshof […] in Den Haag darf Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen im Ukraine‑Konflikt einleiten. Die Ukraine erkenne die Gerichtsbarkeit des Tribunals an, um die Verantwortlichen für die seit Februar 2014 in dem Land verübten Taten zu identifizieren, zu verfolgen und über sie zu urteilen[…]. [Die Zeit, 09.09.2015 (online)]
Schon 1332 wurde der aufstrebende Ordenssitz von Kaiser Ludwig dem Bayern zur Stadt erhoben, konnte fortan Gerichtsbarkeit ausüben, einen Wochenmarkt abhalten und sich mit Befestigungsanlagen umgürten. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.12.1998]
Es gelang ihm, die Gerichtsbarkeit in weiteren Teilen des grundherrlichen Besitzes zurückzugewinnen. [Jahresberichte für deutsche Geschichte, 1936, S. 476]
3.
Ausübung der Recht sprechenden Gewalt
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die freiwillige Gerichtsbarkeit; die geistliche, weltliche Gerichtsbarkeit
als Dativobjekt: der Gerichtsbarkeit unterstehen, unterliegen
in Präpositionalgruppe/-objekt: die Befreiung, Freistellung, Immunität von einer Gerichtsbarkeit
Beispiele:
Honorarkonsuln genießen nur für den dienstlichen Bereich eine Immunität vor der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates. [Süddeutsche Zeitung, 22.06.2018]
Zwei Verdächtige seien ausfindig gemacht worden, hätten sich aber der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen können. [Süddeutsche Zeitung, 09.04.2021]
Bei dieser Schiedsvereinbarung geht es im Kern darum, dass sich Sportler ausschließlich der Gerichtsbarkeit des Sports unterwerfen. [Süddeutsche Zeitung, 09.10.2020]
Die unabhängige Gerichtsbarkeit sei die Basis des Rechtsstaats und ein Gut, für das Grossbritannien weltweit als Vorbild gelte[…]. [Neue Zürcher Zeitung, 07.11.2016]
Zivilkammern, bei den Landgerichten diejenigen Abteilungen, welche die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ausüben; Gegensatz: Strafkammern. [Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon, Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1906], S. 83855]

letzte Änderung:

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Gericht1 · gerichtlich · Gerichtsbarkeit · Gerichtshof · Gerichtsvollzieher
Gericht1 n. ‘mit der Rechtsprechung beauftragte Institution und deren Sitz’, auch ‘das Ausüben der Rechtsprechung’, ahd. girihti ‘Urteil, Gericht, Satzung, Regel’ (um 1000), mhd. geriht(e), mnd. gerichte, richte ‘Gericht, Ausübung des Richteramts, Urteilsspruch, Urteilsvollstreckung, Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk’ (mhd. außerdem ‘Regierung, Reichsverwaltung’), mnl. gherechte, gherichte ‘Recht, Urteil, Gerichtssitzung’, nl. gerecht, gericht ‘Gericht, Gerichtsgebäude, Gerichtssitzung, Urteil’, aengl. gerihte ‘Recht, Pflicht, Gottesdienst, gerade Richtung’, anord. -rētti ‘Recht’ (in Zusammensetzungen wie anord. harðrētti ‘Bedrängnis, schlechte Behandlung’, jafnrētti ‘gleiches Recht’); auf anderer Bildungsweise beruht dagegen got. garaíhtei f. ‘Gerechtigkeit’. Das Neutrum (germ. *ga-rihtia-) ist wohl zunächst denominative Ableitung (s. recht, Recht und gerecht) mit kollektivem Sinn (s. ge-), wird aber früh mit dem bei richten (s. d.) dargestellten Verb verbunden, das schon ahd. in der Verwendung ‘das Richteramt ausüben, Recht sprechen’ gebräuchlich ist. – gerichtlich Adj. ‘vor Gericht stattfindend, durch das Gericht veranlaßt’ (15. Jh.); vgl. mnd. gerichtlīk(en), richtlīk(en) Adv. ‘mit Recht, durch Gericht’. Gerichtsbarkeit f. ‘Befugnis zur Rechtsprechung’ (16. Jh.), bis ins 18. Jh. daneben Gerichtbarkeit, gebildet zum Adjektiv frühnhd. gerichtbar ‘der Gerichtsgewalt unterworfen, gerichtlich’. Gerichtshof m. ‘aus mehreren Mitgliedern bestehendes höheres Gericht’, so seit der 1. Hälfte des 18. Jhs. als Verdeutschung von frz. cour (de justice), tribunal; vorher bereits frühnhd. in der Bedeutung ‘Hof, wo Gericht gehalten wird, Gerichtsstätte’ (15. Jh.). Gerichtsvollzieher m. ‘für Zustellungen und Vollstreckungen zuständiger Gerichtsangestellter’, durch die Deutsche Zivilprozeßordnung von 1877 eingeführte Bezeichnung.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Jura, Politik
(Frau) Justitia (Allegorie) · (die) Gerichte · Gerichtsbarkeit · Justiz · Justizgewalt · Rechtsprechung · Rechtswesen · dritte Gewalt · richterliche Gewalt  ●  (der) (lange) Arm des Gesetzes fig. · (die) Mühlen der Justiz fig. · Judikative fachspr., lat. · rechtssprechende Gewalt fachspr.
Unterbegriffe
  • Grundgesetz · Konstitution · Staatsverfassung · Verfassung
  • Konsulargerichtsbarkeit · Konsularjurisdiktion · konsularische Rechtsprechung
  • Akademische Gerichtsbarkeit · Universitätsgerichtsbarkeit
  • Justizgerichtsbarkeit · ordentliche Gerichtsbarkeit
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›Gerichtsbarkeit‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gerichtsbarkeit‹.

Zitationshilfe
„Gerichtsbarkeit“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gerichtsbarkeit>.

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