Befugnis zur Rechtsprechung
Gerichtsbarkeit, die
Grammatik Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Gerichtsbarkeit · Nominativ Plural: Gerichtsbarkeiten · wird meist im Singular verwendet
Aussprache [gəˈʀɪçʦbaːɐ̯kaɪ̯t]
Worttrennung Ge-richts-bar-keit
Wortbildung
mit ›Gerichtsbarkeit‹ als Letztglied:
↗Arbeitsgerichtsbarkeit
·
↗Blutgerichtsbarkeit
·
↗Disziplinargerichtsbarkeit
·
↗Ehrengerichtsbarkeit
·
↗Finanzgerichtsbarkeit
·
↗Jugendgerichtsbarkeit
·
↗Militärgerichtsbarkeit
·
↗Patrimonialgerichtsbarkeit
·
↗Schiedsgerichtsbarkeit
·
↗Sozialgerichtsbarkeit
·
↗Strafgerichtsbarkeit
·
↗Verfassungsgerichtsbarkeit
·
↗Verwaltungsgerichtsbarkeit
·
↗Zivilgerichtsbarkeit
Duden GWDS, 1999
Bedeutungen
1.
2.
Ausübung der Recht sprechenden Gewalt
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Gericht1 · gerichtlich · Gerichtsbarkeit · Gerichtshof · Gerichtsvollzieher
Gericht1
n.
‘mit der Rechtsprechung beauftragte Institution und deren Sitz’,
auch
‘das Ausüben der Rechtsprechung’,
ahd.
girihti
‘Urteil, Gericht, Satzung, Regel’
(um 1000),
mhd.
geriht(e),
mnd.
gerichte,
richte
‘Gericht, Ausübung des Richteramts, Urteilsspruch, Urteilsvollstreckung, Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk’
(mhd. außerdem
‘Regierung, Reichsverwaltung’),
mnl.
gherechte,
gherichte
‘Recht, Urteil, Gerichtssitzung’,
nl.
gerecht,
gericht
‘Gericht, Gerichtsgebäude, Gerichtssitzung, Urteil’,
aengl.
gerihte
‘Recht, Pflicht, Gottesdienst, gerade Richtung’,
anord.
-rētti
‘Recht’
(in Zusammensetzungen wie
anord.
harðrētti
‘Bedrängnis, schlechte Behandlung’,
jafnrētti
‘gleiches Recht’);
auf anderer Bildungsweise beruht dagegen
got.
garaíhtei
f.
‘Gerechtigkeit’.
Das Neutrum
(germ.
*ga-rihtia-)
ist wohl zunächst denominative Ableitung
(s.
↗recht,
↗Recht
und
↗gerecht)
mit kollektivem Sinn
(s.
↗ge-),
wird aber früh mit dem bei
↗richten
(s. d.)
dargestellten Verb verbunden,
das schon ahd. in der Verwendung
‘das Richteramt ausüben, Recht sprechen’
gebräuchlich ist.
gerichtlich
Adj.
‘vor Gericht stattfindend, durch das Gericht veranlaßt’
(15. Jh.);
vgl.
mnd.
gerichtlīk(en),
richtlīk(en)
Adv.
‘mit Recht, durch Gericht’.
Gerichtsbarkeit
f.
‘Befugnis zur Rechtsprechung’
(16. Jh.),
bis ins 18. Jh. daneben
Gerichtbarkeit,
gebildet zum Adjektiv
frühnhd.
gerichtbar
‘der Gerichtsgewalt unterworfen, gerichtlich’.
Gerichtshof
m.
‘aus mehreren Mitgliedern bestehendes höheres Gericht’,
so seit der 1. Hälfte des 18. Jhs. als Verdeutschung von
frz.
cour (de justice),
tribunal;
vorher bereits frühnhd. in der Bedeutung
‘Hof, wo Gericht gehalten wird, Gerichtsstätte’
(15. Jh.).
Gerichtsvollzieher
m.
‘für Zustellungen und Vollstreckungen zuständiger Gerichtsangestellter’,
durch die Deutsche Zivilprozeßordnung von 1877 eingeführte Bezeichnung.
Thesaurus
Jura,
Politik
Synonymgruppe
(Frau) Justitia (Allegorie)
·
(die) Gerichte
·
Gerichtsbarkeit
·
↗Justiz
·
Justizgewalt
·
↗Rechtsprechung
·
dritte Gewalt
·
richterliche Gewalt
●
(der) (lange) Arm des Gesetzes
fig.
·
(die) Mühlen der Justiz
fig.
·
↗Judikative
fachspr., lat.
·
rechtssprechende Gewalt
fachspr.
Unterbegriffe |
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Assoziationen |
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Typische Verbindungen zu ›Gerichtsbarkeit‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Arbeitsgerichtsbarkeit
Ausübung
Exekutive
Freistellung
Gerichtsbarkeit
Gesetzgebung
Haager
IGH
Immunität
Legislative
ausschließlich
bischöflich
bundesdeutsch
dreistufig
freiwillig
funktionierend
geistlich
irdisch
kirchlich
nieder
obligatorisch
ordentlich
streitig
unabhängig
universell
unterstehen
unterwerfen
weltlich
zivil
überstellen
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gerichtsbarkeit‹.
Verwendungsbeispiele für ›Gerichtsbarkeit‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Nicht nur Studenten war das strengstens untersagt; doch nur sie unterstanden speziell der universitären Gerichtsbarkeit.
Der Tagesspiegel, 25.02.2000
Es gelang ihm, die Gerichtsbarkeit in weiteren Teilen des grundherrlichen Besitzes zurückzugewinnen.
Jahresberichte für deutsche Geschichte, 1936, S. 476
Wie ungeheuer viele Fälle der "strittigen" Gerichtsbarkeit sind aber gar nicht strittig!
Huth, Theodor: Justizreformen und Laien. In: Die Neue Gesellschaft, 03.10.1907, S. 426
Die sehr wechselnde und kampfreiche Entwicklung der späteren Gerichtsbarkeit kann hier nicht verfolgt werden.
Fischer, Hermann: Grundzüge der Deutschen Altertumskunde, Leipzig: Quelle & Meyer 1917 [1908], S. 64
Ein sitzender Rat führte die Geschäfte, ein Vogt übte die Gerichtsbarkeit aus.
Jahresberichte für deutsche Geschichte, 1931, S. 432
Zitationshilfe
„Gerichtsbarkeit“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gerichtsbarkeit>, abgerufen am 06.03.2021.
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