die zur Entscheidung eines Rechtsfalles vereinigten Richter
Gerichtshof, der
Grammatik Substantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Gerichtshof(e)s · Nominativ Plural: Gerichtshöfe
Aussprache [gəˈʀɪçʦhoːf]
Worttrennung Ge-richts-hof
Wortbildung
mit ›Gerichtshof‹ als Letztglied:
Asylgerichtshof
·
Bundesgerichtshof
·
Kassationsgerichtshof
·
Menschenrechtsgerichtshof
·
Militärgerichtshof
·
Seegerichtshof
·
Sportgerichtshof
·
Staatsgerichtshof
·
Strafgerichtshof
·
Verfassungsgerichtshof
·
Verwaltungsgerichtshof
·
Volksgerichtshof
eWDG
Bedeutung
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Gericht1 · gerichtlich · Gerichtsbarkeit · Gerichtshof · Gerichtsvollzieher
Gericht1
n.
‘mit der Rechtsprechung beauftragte Institution und deren Sitz’,
auch
‘das Ausüben der Rechtsprechung’,
ahd.
girihti
‘Urteil, Gericht, Satzung, Regel’
(um 1000),
mhd.
geriht(e),
mnd.
gerichte,
richte
‘Gericht, Ausübung des Richteramts, Urteilsspruch, Urteilsvollstreckung, Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk’
(mhd. außerdem
‘Regierung, Reichsverwaltung’),
mnl.
gherechte,
gherichte
‘Recht, Urteil, Gerichtssitzung’,
nl.
gerecht,
gericht
‘Gericht, Gerichtsgebäude, Gerichtssitzung, Urteil’,
aengl.
gerihte
‘Recht, Pflicht, Gottesdienst, gerade Richtung’,
anord.
-rētti
‘Recht’
(in Zusammensetzungen wie
anord.
harðrētti
‘Bedrängnis, schlechte Behandlung’,
jafnrētti
‘gleiches Recht’);
auf anderer Bildungsweise beruht dagegen
got.
garaíhtei
f.
‘Gerechtigkeit’.
Das Neutrum
(germ.
*ga-rihtia-)
ist wohl zunächst denominative Ableitung
(s.
recht,
Recht
und
gerecht)
mit kollektivem Sinn
(s.
ge-),
wird aber früh mit dem bei
richten
(s. d.)
dargestellten Verb verbunden,
das schon ahd. in der Verwendung
‘das Richteramt ausüben, Recht sprechen’
gebräuchlich ist.
gerichtlich
Adj.
‘vor Gericht stattfindend, durch das Gericht veranlaßt’
(15. Jh.);
vgl.
mnd.
gerichtlīk(en),
richtlīk(en)
Adv.
‘mit Recht, durch Gericht’.
Gerichtsbarkeit
f.
‘Befugnis zur Rechtsprechung’
(16. Jh.),
bis ins 18. Jh. daneben
Gerichtbarkeit,
gebildet zum Adjektiv
frühnhd.
gerichtbar
‘der Gerichtsgewalt unterworfen, gerichtlich’.
Gerichtshof
m.
‘aus mehreren Mitgliedern bestehendes höheres Gericht’,
so seit der 1. Hälfte des 18. Jhs. als Verdeutschung von
frz.
cour (de justice),
tribunal;
vorher bereits frühnhd. in der Bedeutung
‘Hof, wo Gericht gehalten wird, Gerichtsstätte’
(15. Jh.).
Gerichtsvollzieher
m.
‘für Zustellungen und Vollstreckungen zuständiger Gerichtsangestellter’,
durch die Deutsche Zivilprozeßordnung von 1877 eingeführte Bezeichnung.
Thesaurus
Synonymgruppe
Gericht
·
Gerichtshof
Typische Verbindungen zu ›Gerichtshof‹ (berechnet)
Aufmerksamkeit
Entscheidung
Mitglied
Präsident
Rechtsprechung
Richter
Urteil
anrufen
befassen
befugen
bestätigen
bitte
entscheiden
erinnern
erklären
europaeische
europaeischen
europäisch
haager
interamerikanisch
international
kippen
niederländisch
ober
strassburger
straßburger
urteilen
vertagen
verurteilen
vorlegen
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gerichtshof‹.
Verwendungsbeispiele für ›Gerichtshof‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Ich kann dem Gerichtshof die genauen Zahlen angeben, wenigstens so genau, als wir eine Schätzung vornehmen konnten.
[o. A.: Zweihundertfünfter Tag. Freitag, 16. August 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 5471]
Anscheinend wünscht der Gerichtshof, daß sie so schnell wie möglich vorgelegt werden.
[o. A.: Einhundertsechsundneunzigster Tag. Dienstag, 6. August 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 25923]
Er habe den Obersten Gerichtshof gebeten, seine Entscheidung möglichst bald zu treffen.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [1993]]
Die Verteidigung legte unmittelbar anschließend beim Obersten Gerichtshof Revision ein.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [1976]]
Sicher werden Sie den Gerichtshof zu unterstützen suchen, indem Sie sich so kurz als möglich halten werden.
[o. A.: Zweihundertfünfter Tag. Freitag, 16. August 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 5491]
Zitationshilfe
„Gerichtshof“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gerichtshof>.
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