Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Gerichtshof, der

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GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Gerichtshof(e)s · Nominativ Plural: Gerichtshöfe
Aussprache  [gəˈʀɪçʦhoːf]
Worttrennung Ge-richts-hof
Wortzerlegung Gericht2 Hof
eWDG

Bedeutung

die zur Entscheidung eines Rechtsfalles vereinigten Richter
Beispiele:
hoher Gerichtshof!
Seit Du vor dem faschistischen Gerichtshof kämpfst [ BrechtGedichte234]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Gericht1 · gerichtlich · Gerichtsbarkeit · Gerichtshof · Gerichtsvollzieher
Gericht1 n. ‘mit der Rechtsprechung beauftragte Institution und deren Sitz’, auch ‘das Ausüben der Rechtsprechung’, ahd. girihti ‘Urteil, Gericht, Satzung, Regel’ (um 1000), mhd. geriht(e), mnd. gerichte, richte ‘Gericht, Ausübung des Richteramts, Urteilsspruch, Urteilsvollstreckung, Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk’ (mhd. außerdem ‘Regierung, Reichsverwaltung’), mnl. gherechte, gherichte ‘Recht, Urteil, Gerichtssitzung’, nl. gerecht, gericht ‘Gericht, Gerichtsgebäude, Gerichtssitzung, Urteil’, aengl. gerihte ‘Recht, Pflicht, Gottesdienst, gerade Richtung’, anord. -rētti ‘Recht’ (in Zusammensetzungen wie anord. harðrētti ‘Bedrängnis, schlechte Behandlung’, jafnrētti ‘gleiches Recht’); auf anderer Bildungsweise beruht dagegen got. garaíhtei f. ‘Gerechtigkeit’. Das Neutrum (germ. *ga-rihtia-) ist wohl zunächst denominative Ableitung (s. recht, Recht und gerecht) mit kollektivem Sinn (s. ge-), wird aber früh mit dem bei richten (s. d.) dargestellten Verb verbunden, das schon ahd. in der Verwendung ‘das Richteramt ausüben, Recht sprechen’ gebräuchlich ist. – gerichtlich Adj. ‘vor Gericht stattfindend, durch das Gericht veranlaßt’ (15. Jh.); vgl. mnd. gerichtlīk(en), richtlīk(en) Adv. ‘mit Recht, durch Gericht’. Gerichtsbarkeit f. ‘Befugnis zur Rechtsprechung’ (16. Jh.), bis ins 18. Jh. daneben Gerichtbarkeit, gebildet zum Adjektiv frühnhd. gerichtbar ‘der Gerichtsgewalt unterworfen, gerichtlich’. Gerichtshof m. ‘aus mehreren Mitgliedern bestehendes höheres Gericht’, so seit der 1. Hälfte des 18. Jhs. als Verdeutschung von frz. cour (de justice), tribunal; vorher bereits frühnhd. in der Bedeutung ‘Hof, wo Gericht gehalten wird, Gerichtsstätte’ (15. Jh.). Gerichtsvollzieher m. ‘für Zustellungen und Vollstreckungen zuständiger Gerichtsangestellter’, durch die Deutsche Zivilprozeßordnung von 1877 eingeführte Bezeichnung.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Gericht · Gerichtshof
Unterbegriffe
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›Gerichtshof‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gerichtshof‹.

Verwendungsbeispiel für ›Gerichtshof‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Ich kann dem Gerichtshof die genauen Zahlen angeben, wenigstens so genau, als wir eine Schätzung vornehmen konnten. [o. A.: Zweihundertfünfter Tag. Freitag, 16. August 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 5471]
Anscheinend wünscht der Gerichtshof, daß sie so schnell wie möglich vorgelegt werden. [o. A.: Einhundertsechsundneunzigster Tag. Dienstag, 6. August 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 25923]
Er habe den Obersten Gerichtshof gebeten, seine Entscheidung möglichst bald zu treffen. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1993]]
Die Verteidigung legte unmittelbar anschließend beim Obersten Gerichtshof Revision ein. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1976]]
Sicher werden Sie den Gerichtshof zu unterstützen suchen, indem Sie sich so kurz als möglich halten werden. [o. A.: Zweihundertfünfter Tag. Freitag, 16. August 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 5491]
Zitationshilfe
„Gerichtshof“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gerichtshof>.

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