(Störung, Behelligung durch) nach Art, Ausmaß oder Dauer eine wesentliche Beeinträchtigung darstellende Immission (1) von Gerüchen (1)
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: eine starke, unzumutbare, unerträgliche, erhebliche, extreme Geruchsbelästigung
in Präpositionalgruppe/-objekt: zu einer Geruchsbelästigung führen, kommen; über eine Geruchsbelästigung klagen; sich über eine Geruchsbelästigung beschweren
Beispiele:
Beim Einsatz von Gas als Brennstoff ist sowohl hinsichtlich der Rauch‑ als auch der Geruchsbelästigung von erheblich geringeren Immissionen auszugehen, als beim Einsatz von Festbrennstoffen. [VG Saarlouis, 5 K 98/05, 12.09.2006, aufgerufen am 07.12.2020]
Unter Berücksichtigung der von der Geruchsimmissions‑Richtlinie 2008 (GIRL 2008) aufgestellten Immissionsrichtwerte von 15 % Jahresgeruchsstunden für Gewerbe‑/Industriegebiete und Dorfgebiete ist die hier pessimal prognostizierte Geruchsbelästigung von 10–15 % Jahresgeruchsstunden für die vorgefundene bauliche Situation [in einem ländlichen Gebiet] hinzunehmen. [VG Gelsenkirchen, 6 K 6441/08, 14.09.2010, aufgerufen am 07.12.2020]
Um Geruchsbelästigungen bei warmem Wetter zu mindern, rät das Abfallwirtschaftsamt, Biomüll nur locker in die Biotonne zu füllen, sonst faulen die Abfälle schneller. [Südkurier, 29.05.2008]
Die geplante Schweinemastanlage an der Löhner Straße in Falkendiek bereitet vielen Nachbarn Unbehagen, vor allem wegen der befürchteten Geruchsbelästigung. [Neue Westfälische, 14.04.2008]
Wer laut oder leise ein Wurstbrot während der Vorstellung auspackt, hat wohl noch nicht darüber nachgedacht, daß auch eine Geruchsbelästigung störend ist. [Schäfer-Elmayer, Thomas: Der Elmayer. In: Zillig, Werner (Hg.): Gutes Benehmen. Berlin: Directmedia Publ. 2004 [1991], S. 13344]
Eine richtigte Luftführung ist die wichtigste Voraussetzung für einen einwandfreien Saunabetrieb. Geruchsbelästigungen durch Riechstoffkonzentrationen (u. a. Schweiß) müssen durch gut gestaltete Ventilation ausgeschaltet werden. [Poller, Lothar / Mutz, Heinz: Die Sauna. Berlin: Verl. Tribüne 1973, S. 4]