Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Gesamtrechtsnachfolge, die

Grammatik Substantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Gesamtrechtsnachfolge · Nominativ Plural: Gesamtrechtsnachfolgen · wird selten im Plural verwendet
Aussprache [gəˈzamtʀɛçtsnaːχfɔlgə]
Worttrennung Ge-samt-rechts-nach-fol-ge
Wortzerlegung gesamt Rechtsnachfolge
ZDL-Vollartikel

Bedeutung

Recht Übergang aller Rechte und Pflichten von einer (natürlichen oder juristischen) Person auf eine andere, ohne dass es einzelner Übertragungsakte bedarf
Beispiele:
In Deutschland gilt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge, nachdem der Erbe alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernimmt. [Der Tagesspiegel, 09.05.2020]
Das deutsche Erbrecht ist vom Grundsatz der Universalsukzession, also der Gesamtrechtsnachfolge, geprägt. Dies bedeutet, dass mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf den oder die Erben übergeht, vergl. § 1922 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei gehen nicht nur die Aktiva, sondern auch die Passiva, also die Schulden über, vergl. § 1967 BGB. Der Erbe oder die Erben rücken also automatisch, gleichgültig, ob es sich um testamentarische oder um gesetzliche Erben handelt, an die Stelle des Verstorbenen. [Was gilt bei testamentarischer Verteilung des gesamten Vermögens an mehrere Personen?, 09.01.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Das Kommunalunternehmen SBO tritt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten [des Eigenbetriebes Wasserwerk] aus den zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen der in der als Anlage aufgeführten Beschäftigten ein. […] Die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen gehen unverändert auf das Kommunalunternehmen über und werden auch Inhalt der Arbeitsverträge zwischen dem Kommunalunternehmen SBO und den Arbeitnehmern. [LAG Hamm, Urteil vom 25.08.2011 – 17 Sa 498/11, 26.07.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Von besonders praktischer Bedeutung ist die Ausnahme von der Gesamtrechtsnachfolge bei der Fortführung eines Mietverhältnisses. Ist der Erblasser Mieter einer Wohnung und stirbt dieser, so sollen seine in der Wohnung mitwohnenden Familienangehörigen nicht gezwungen sein, aus der Mietwohnung auszuziehen. Sie haben die Möglichkeit in das Mietverhältnis einzutreten und so alle Rechte und Pflichten zu übernehmen. [Gesamtrechtsnachfolge, 25.11.2008, aufgerufen am 01.09.2020]
Der Fusionsvertrag sieht vor, dass sich Wilihof (250 Einwohner) und Kulmerau (220 Einwohner) als Ortsteile Triengen (2.930 Einwohner) anschliessen. Die vereinigte Gemeinde Triengen übernimmt durch die Gesamtrechtsnachfolge alle Rechten und Pflichten sowie das Vermögen samt Aktiven und Passiven der bisherigen Gemeinden Kulmerau und Wilihof. [Luzerner Zeitung, 25.06.2003]
Ein Kommanditist ist ausgeschieden. Seine Einlage ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in gleichen Teilbeträgen auf zwei eingetretene Kommanditisten übergegangen. [Berliner Zeitung, 03.01.1992]
Im Grundbuchrecht ist weiter anerkannt, dass dem in § 40 GBO (= Grundbuchordnung) dem Wortlaut nach nur geregelten Erbfall andere Gesamtrechtsnachfolgen gleichstehen, wenn sie erbgangsgleich ausgestaltet sind. [BGH, V ZB 219/09: Leitsatzentscheidung, 17.11.2009, aufgerufen am 07.12.2020] ungewöhnl. Pl.

letzte Änderung:

Zitationshilfe
„Gesamtrechtsnachfolge“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gesamtrechtsnachfolge>.

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