Geschoß
n.
‘geschleuderter, abgeschnellter oder abgefeuerter Gegenstand, Stockwerk’.
Die mit kollektivem
gi-,
ge-
(s.
↗
ge-)
präfigierten
ahd.
giscoʒ
(10. Jh.,
mit ungesicherter Quantität),
mhd.
geschōʒ,
geschoʒ,
mnd.
geschot,
aengl.
gescot
gehören als Ablautbildungen zu den unter
↗
schießen
(s. d.)
verzeichneten Verbformen.
Die unterschiedlichen Bedeutungen folgen den Verwendungen des Verbs;
im Anschluß an
‘werfen, schleudern’
bezeichnet das Substantiv das,
was geschossen wird,
den
‘geworfenen oder fortgetriebenen Körper’,
und (in früher Zeit) das, was schießt,
die
‘Waffe’;
‘Stockwerk’
(vgl.
Dach-,
Erdgeschoß)
folgt der Bedeutung
‘rasch in die Höhe wachsen’;
‘Steuerabgabe, Zins’
(bis ins 16. Jh.)
steht zu
‘zusteuern, dazugeben’
(s.
↗
vorschießen,
↗
zuschießen).