ausformulierter Vorschlag eines Gesetzestextes (der den Institutionen der gesetzgebenden Gewalt zur Abstimmung vorgelegt wird)
siehe auch Gesetzesvorhaben
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: der beschlossene, fertige, überarbeitete, verabschiedete, vorgelegte, vorliegende Gesetzentwurf
als Akkusativobjekt: einen Gesetzentwurf ablehnen, ausarbeiten, beschließen, billigen, einbringen, verabschieden, vorlegen
als Dativobjekt: einem Gesetzesentwurf zustimmen
in Präpositionalgruppe/-objekt: über einen Gesetzentwurf abstimmen, beraten; Änderungen, Korrekturen, Nachbesserungen an einem Gesetzentwurf [vornehmen]
mit Genitivattribut: der Gesetzentwurf der Bundesregierung, des Bundesrates, der Bürgerinitiative, der Fraktion, der Koalition
als Genitivattribut: die Ablehnung, Annahme, Ausarbeitung, Beratung, Lesung, Verabschiedung, Überarbeitung des Gesetzesentwurfes
Beispiele:
Der Bundestag berät in einer intensiven Debatte über Sterbehilfe.
Über die vier sehr unterschiedlichen Gesetzesentwürfe
entscheiden die Abgeordneten ohne Fraktionszwang. [Die Zeit, 06.11.2015 (online)]
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom
Bundesinnenministerium erarbeitet, befindet sich aktuell in der
Ressortabstimmung und soll bis zum Sommer vom Kabinett beschlossen werden. [Die Welt, 17.04.2020]
Der von der [französischen] Regierung
vorgelegte Gesetzentwurf soll das Arbeitsrecht
flexibler machen und helfen, die hohe Arbeitslosigkeit zu senken. [Die Zeit, 31.03.2016 (online)]
Die Bundesregierung will am Mittwoch über einen seit Längerem
geplanten Gesetzentwurf beraten, der
gleichgeschlechtliche Paare rechtlich besserstellen soll. [Der Spiegel, 26.05.2015 (online)]
Schickt der Bundesrat Gesetzentwürfe in den
Vermittlungsausschuß, werden sie dort oft so umgestaltet, daß die
Regierungsfraktionen im Parlament ihre ursprünglichen Absichten kaum noch
erkennen können. [Die Welt, 11.03.2006]
Der gemeinsame Gesetzesentwurf von Bund und
Ländern sieht außerdem eine leistungsbezogene Hochschulfinanzierung und die
international üblichen Studienabschlüsse Bachelor und Master vor. [Hochschul-Rahmengesetz. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000. München: DIZ 2000 [1997]]