meist Recht Ausdeutung des Willens des Gesetzgebers, Interpretation einer rechtlichen Bestimmung durch (berufliche) Rechtsanwender (wie Richter o. Ä.), seltener auch einer religiösen Vorschrift durch dazu befugte Autoritäten
Beispiele:
Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die
anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem
Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den
Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht
ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen. [BGH, Urteil vom 20. März 2017 – AnwZ (Brfg) 33/16, 15.11.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Ich kann Ihnen versichern, es ist nie so, dass sich drei oder fünf
Richter hinsetzen und beschliessen, ein Gesetz nicht anzuwenden. Aber es
gibt nun einmal verschiedene Methoden der
Gesetzesauslegung. Das ist legitim. Aus diesem
Grund entscheiden bei strittigen Fragen ja fünf Richter, die alle einen
unterschiedlichen Hintergrund haben. [Neue Zürcher Zeitung, 09.09.2020]
Leitsatz: Es wäre eine Überspannung der Pflicht zu unlauterem
Wettbewerbshandeln, von einem Gewerbetreibenden zu verlangen, sich
vorsichtshalber auch dann nach der strengsten
Gesetzesauslegung und Einzelfallbeurteilung zu
richten, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten
ausdrücklich als zulässig bewerten […]. [OLG Celle, 13 U 156/02, 09.12.2002, aufgerufen am 07.12.2020]
Ein Richter ist nicht berechtigt, sich von seinem Richtereid zu
lösen, und überzeugungswidrig bestimmte
Gesetzesauslegungen für verbindlich zu erklären,
nur weil er auf diese Weise Zeit spart. [Der Spiegel, 07.09.2017 (online)]
Mit Sicherheit darf man freilich annehmen, daß sie [die Urgemeinde] die Forderungen Jesu […] schon bald den
Bedürfnissen der Gemeinden angepaßt hat, obwohl wir nichts Genaueres darüber
sagen können, zu welchem Zeitpunkt z. B. […] die Forderung auf volle Erfüllung aller
schriftgelehrten Gesetzesauslegungen übernommen
worden ist (Mt 23, 3). [Trillhaas, W.: Sittlichkeit. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1962], S. 30178]
Die Universitäten des Islam trieben nach dem Muster der spätrömischen
Rechtsschulen und der christlichen Theologie Kasuistik des heiligen Rechts
und der Glaubenslehre, die Rabbinen
Gesetzesauslegung, die Philosophenschulen der
Brahmanen spekulative Philosophie, Ritual und heiliges Recht. [Weber, Max: Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. In: Weber, Marianne (Hg.): Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie. Bd. I. Tübingen: Mohr 1920 [1916–1919], S. 415]
In Iran ist Homosexualität nach strenger islamischer
Gesetzauslegung strafbar und unterliegt der
Todesstrafe. [Iranischer Amtsträger bezeichnet Homosexualität als
»Krankheit«, 07.01.2012, aufgerufen am 01.09.2020] ungewöhnl.