Gesetzessammlung, die
GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Gesetzessammlung · Nominativ Plural: Gesetzessammlungen
Nebenform Gesetzsammlung · Substantiv · Genitiv Singular: Gesetzsammlung · Nominativ Plural: Gesetzsammlungen
Aussprache [gəˈzɛʦəsˌzamlʊŋ] · [gəˈzɛʦˌzamlʊŋ]
Worttrennung Ge-set-zes-samm-lung ● Ge-setz-samm-lung
ZDL-Vollartikel
Bedeutung
Recht amtliche oder private Zusammenstellung, Dokumentation von Gesetzen, meist eines bestimmten Landes oder zu einem bestimmten Rechtsgebiet
Beispiele:
Jedes Betriebsratmitglied sollte eine Gesetzessammlung mit arbeits‑ und sozialrechtlichen Gesetzen haben. Eine derartige Gesetzessammlung erhalten Sie beispielsweise im Rahmen unseres Starterpaktes für den Betriebsrat. [ifb – Betriebsrat Seminare, 26.07.2020, aufgerufen am 01.09.2020]
Dass gedruckte Gesetzessammlungen manchmal nur Auszüge relevanter Gesetzestexte beinhalten können, leuchtet ja ein, wenn man die Fülle der einschlägigen Gesetze und die zur Verfügung stehende Seitenzahl betrachtet. [Gib mir meine Legaldefinitionen!, 14.08.2015, aufgerufen am 07.12.2020]
Mit dabei ist immer der »Schönfelder«, die bekannteste und beliebteste Gesetzessammlung des deutschen Rechts, jenes rote Buch, an dem man auf dem Campus die Jura‑Studenten schon von Weitem erkennt. [Hamburger Abendblatt, 06.10.2012]
Bislang wurde die systematische Gesetzessammlung im Internet dreimal im Jahr aktualisiert, neu leuchtet beim Aufrufen eines Erlasses ein rotes Ausrufezeichen auf, das den Rechtsuchenden auf alle publizierten Neuerungen hinweist. [Basler Zeitung, 06.01.2003]
Wie der »Amtliche Preussische Pressedienst« mitteilt, wird in der nächsten Nummer der preussischen Gesetzsammlung (= amtliches Verkündungsblatt für Preußen) eine Verordnung des Ministers des Innern veröffentlicht, wonach anlässlich der Reichspräsidentenwahl der Ausschank von Branntwein und der Kleinhandel mit Trinkbranntwein am Sonnabend, dem 12., und Sonntag, dem 13. März, bis zur Polizeistunde verboten ist. [Berliner Tageblatt (Morgen-Ausgabe), 02.03.1932]
Unter den Handschriften der Ambrosianischen Bibliothek in Mailand hat Dr. Eugenio Griffini eine vollständige Ausgabe der ältesten muselmanischen Gesetzessammlung entdeckt, die etwa aus dem Jahre 740 stammt und den Titel »Kompendium des Zait ben Ali« führt. [Vossische Zeitung (Morgen-Ausgabe), 02.03.1911]
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