einzelne Regelung in einem Gesetz (1)
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die einschlägigen, bestehenden, geltenden Gesetzesvorschriften
als Genitivattribut: der Sinn der Gesetzesvorschrift
Beispiele:
Diese Gesetzesvorschrift (Paragraph 495a ZPO
(= Zivilprozessordnung)) soll
dem
Richter im Interesse schneller und kostensparender Entscheidung die
Möglichkeit geben, sein Verfahren den Gegebenheiten des Streitfalls
anzupassen, etwa durch den Verzicht auf umfangreiche Beweisaufnahmen. [Bundesrechtsanwaltskammer, 17.12.2018, aufgerufen am 07.12.2020]
Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist
[…] der in dieser zum Ausdruck kommende
objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgeblich, so wie er sich aus dem
Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem
Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist […]. [BGH, Urteil vom 05.11.2019 – XI ZR 650/18, 22.07.2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Im Rahmen einer speziellen Schwerlastverkehrskontrolle hatten die
Beamten für rund vier Stunden die Aufgabe, gewerbliche Transporter jeder Art
aus dem Verkehr zu holen und die Fahrer sowie deren Fahrzeuge auf die
Einhaltung der Gesetzesvorschriften zu überprüfen. [Südkurier, 09.05.2019]
Wenn die Regierung ihre politische Meinung ändert, dann muss sie die
Gesetzeslage ändern und nicht vorhandene
Gesetzesvorschriften im Wege des Rechtsbruches
uminterpretieren. [Vereinbarter Gesetzesbruch, 16.03.2011, aufgerufen am 01.09.2020]
Man mag glauben, dass der Mensch »göttlicher Gebote« bedarf und ohne
sie immer dickerer Gesetzesbücher. Darf ich diesem Glauben entgegenhalten,
dass es lange vor dem Christentum Menschen gegeben hat, die über das rechte
Leben und seine Ethik nachgedacht haben, ohne
Gesetzesvorschriften zu erlassen? [Basler Zeitung, 28.10.2002]
Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ist mit
mindestens 20 Kilogramm Gesetzesvorschriften so gut
geregelt, dass sich mein Kommentar dazu erübrigt. [Süddeutsche Zeitung, 08.09.2000]
Seit 75 Jahren gibt es das Schweizer Bankgeheimnis, und seit 75
Jahren gibt es Versuche, diese Gesetzvorschrift –
wohl eine der berühmtesten weltweit – totzuschlagen und totzusagen. [Die Zeit, 26.02.2009] ungewöhnl.