in der Verfassung oder dem Grundgesetz eines Staates festgelegter Ablauf beim Erlass neuer oder bei der Änderung bestehender Gesetze (1)
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das anstehende, laufende, normale, langwierige, ordentliche, parlamentarische Gesetzgebungsverfahren
als Akkusativobjekt: das Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen; das Gesetzgebungsverfahren einleiten, abschließen, verzögern, durchlaufen
in Präpositionalgruppe/-objekt: [einen Gesetzentwurf] in das Gesetzgebungsverfahren einbringen
als Genitivattribut: der Abschluss, die Beschleunigung, das Ende, der Verlauf, im Laufe, Rahmen, Zuge des Gesetzgebungsverfahrens
Beispiele:
Die Gesundheitsreform der rot‑grünen Regierung durchläuft derzeit das
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. [Die Welt, 22.10.1999]
Mit Hilfe von Sprachprofis soll das geplante Gesetz für einen
besseren Kleinanlegerschutz so verständlich und verbraucherfreundlich wie
möglich formuliert werden. Zum ersten Mal sollen Experten der Gesellschaft
für deutsche Sprache an einem laufenden parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahren beteiligt
werden[…]. [Die Zeit, 04.03.2015 (online)]
Der Bundesregierung wäre es daher am liebsten, wenn die
Finanztransaktionssteuer zumindest von allen 17 Euro‑Ländern eingeführt
würde. […] Bis Ende dieses Jahres soll das notwendige
Gesetzgebungsverfahren
[…] abgeschlossen sein. [Die Zeit, 25.06.2012, Nr. 26]
Der Entwurf einer Neufassung [des Betäubungsmittelgesetzes] blieb gegen Ende der letzten
Legislatur im Gesetzgebungsverfahren hängen; zwar
wurde er im November neu eingebracht, doch vor dem Herbst ist nicht damit zu
rechnen, daß ein anderes Recht in Kraft tritt. [Der Spiegel, 30.03.1981, Nr. 14]
Diese Formulierung [über das Aussageverweigerungsrecht eines Beschuldigten] war bereits in der Regierungsvorlage
zu dem Gesetz enthalten. Sie ist im gesamten Laufe des
Gesetzgebungsverfahrens von keiner der
beteiligten Instanzen (Bundestag und Bundesrat) beanstandet worden. [Die Zeit, 01.10.1965, Nr. 40]