Gewerbe
n.
‘auf Erwerb gerichtete Berufstätigkeit’,
mhd.
gewerbe
‘Wirbel, Gelenk, Geschäft, Tätigkeit, Anwerbung’
ist eine Abstraktbildung zu
mhd.
werben
‘bewegen, drehen, sich bemühen um, tätig sein, betreiben’
(s.
werben).
Schon früh in der Wendung
Handel und Gewerbe
(15. Jh.),
wo beide Wörter eine Bedeutungsgemeinschaft darstellen.
Doch bald (bei der Herausbildung des städtischen Bürgertums) entwickelt
Gewerbe
den Sinn
‘Erwerb, dauerhaft ausgeübte Erwerbstätigkeit, Handwerk’
(16. Jh.)
und
‘Berufszweig’
(18. Jh.;
vgl.
Schneidergewerbe).
gewerblich
Adj.
‘das Gewerbe betreffend’
(15. Jh.,
geläufig vor allem im 19. Jh.).
Gewerbefreiheit
f.
‘Recht für jedermann, eine Erwerbstätigkeit auszuüben’
(18. Jh.),
Übersetzung von
engl.
freedom of trade.
Gewerbetreibender
m.
‘wer mit einem Gewerbe seinen Lebensunterhalt verdient’
(19. Jh.),
substantiviertes Part. Präs. nach der Verbindung
Gewerbe treiben
(15. Jh.).
Kunstgewerbe
n.
‘Kunsthandwerk’
(19. Jh.).