jmd., der ein Gewerbe betreibt
Gewerbetreibende, die oder der
Grammatik Substantiv (Femininum, Maskulinum) · Genitiv Singular: Gewerbetreibenden · Nominativ Plural: Gewerbetreibende(n)
Mit Pluralendung ‑n wird das Wort in der schwachen Flexion (bestimmter Artikel) und der gemischten Flexion (Indefinitpronomen, Possessivpronomen) gebildet, z. B. die, keine Gewerbetreibenden, in der starken Flexion ist die Endung unmarkiert, z. B. zwei, einige Gewerbetreibende. |
Aussprache
Worttrennung Ge-wer-be-trei-ben-de
Wortbildung
mit ›Gewerbetreibende‹ als Letztglied:
↗Hausgewerbetreibende
eWDG
Bedeutung
Typische Verbindungen zu ›Gewerbetreibende‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Anlieger
Anwohner
Einzelhändler
Forstwirt
Freiberufler
Friedrichstraße
Gastronom
Großhandelsmarkt
Handwerker
Hausbesitzer
Hauseigentum
Haushaltskunde
Händler
Interessengemeinschaft
Kaufleute
Kaufmann
Landwirt
Metro-Großhandelsmarkt
Privathaushalt
Privatleute
Promenade
Selbstständige
Selbständige
Stammtisch
Unzuverlässigkeit
ansässig
buchführend
ortsansässig
selbständig
zusammenschließen
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gewerbetreibende‹.
Verwendungsbeispiele für ›Gewerbetreibende‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Ganz schwer zu fassen waren ja wohl die kaum präsenten Gewerbetreibenden.
Süddeutsche Zeitung, 04.11.2004
Über die Gewerbetreibenden selbst indessen steht in den Verordnungen nichts.
Die Zeit, 04.04.1969, Nr. 14
Die Übermittlung von Daten nach den Sätzen 2 und 3 ist nicht zulässig, wenn der Gewerbetreibende widersprochen hat.
o. A.: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998
Für diese zusammen 17000 offenen Läden lag die endgültige Planung für alle Gewerbetreibenden schon vor dem Umbruch vor.
o. A.: Sechsundachtzigster Tag. Mittwoch, 20. März 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 15697
Für diese zusammen 17000 offenen Läden lag die endgültige Planung für alle Gewerbetreibenden schon vor dem Umbruch vor.
o. A.: Fünfunddreißigster Tag. Mittwoch, 16. Januar 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 9042
Zitationshilfe
„Gewerbetreibende“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gewerbetreibende>, abgerufen am 03.03.2021.
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