Recht, das aus gewohnheitsmäßiger Übung, nicht durch Gesetzgebung entstanden ist
Gewohnheitsrecht, das
Grammatik Substantiv (Neutrum)
Aussprache
Worttrennung Ge-wohn-heits-recht
Wortbildung
mit ›Gewohnheitsrecht‹ als Erstglied:
gewohnheitsrechtlich
eWDG
Bedeutung
Typische Verbindungen zu ›Gewohnheitsrecht‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gewohnheitsrecht‹.
Verwendungsbeispiele für ›Gewohnheitsrecht‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Ein Feld jahrelang beackert zu haben, das hat nach örtlichem Gewohnheitsrecht Gewicht.
[Die Zeit, 11.04.2011, Nr. 15]
Dieses durchaus verbindliche Gewohnheitsrecht läßt sich jetzt nicht mehr einseitig demontieren.
[Die Zeit, 24.07.1992, Nr. 31]
Selbst jahrelange freiwillige Leistungen lassen nicht eine Art Gewohnheitsrecht entstehen.
[Süddeutsche Zeitung, 13.10.2004]
Sonst wird der Gebrauch wechselnder Mehrheiten allmählich zum Gewohnheitsrecht instabiler Regierungen.
[Die Welt, 12.11.2001]
Wann und wie sich dieses Gewohnheitsrecht herausgestellt hat, ist bis heute nicht geklärt.
[Harmjanz, Heinrich: Ostpreußische Bauern, Königsberg: Reichsnährstand Verl. Ges. 1939 [1938], S. 38]
Zitationshilfe
„Gewohnheitsrecht“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gewohnheitsrecht>.
alphabetisch vorangehend | alphabetisch nachfolgend |
---|---|
Gewohnheitsparade Gewohnheitsmensch Gewohnheitseinbrecher Gewohnheitsdieb Gewohnheit |
Gewohnheitssache Gewohnheitsspieler Gewohnheitstier Gewohnheitstrinker Gewohnheitsverbrecher |
Weitere Wörterbücher
- Deutsches Wörterbuch (¹DWB)
- Deutsches Wörterbuch, Neubearbeitung (²DWB)
- Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache (WDG)
Belege in Korpora
Referenzkorpora
Metakorpora
Zeitungskorpora
Webkorpora
Spezialkorpora