Recht, das aus gewohnheitsmäßiger Übung, nicht durch Gesetzgebung entstanden ist
Beispiele:
gegen das Gewohnheitsrecht verstoßen
Bei dem Mangel besonderer gesetzlicher Vorschriften entscheidet darüber das Gewohnheitsrecht [↗ DöblinAlexanderpl.124]
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Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Gewohnheitsrecht‹.
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„Gewohnheitsrecht“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Gewohnheitsrecht>, abgerufen am 03.03.2021.
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