Gilde
f.
‘Zusammenschluß von Handwerkern, Kaufleuten’,
mnd.
gilde
‘Festschmaus, Festlichkeit (der Bruderschaften und Ämter), genossenschaftlicher Zusammenschluß für gemeinsame Leistungen, Bruderschaft (von Handwerkern, Kaufleuten, Glaubensgenossen), Zusammengehörigkeit, Schar’,
mnl.
ghilde,
nl.
gilde,
anord.
gildi
‘Bezahlung, Schmaus’.
Der Ausdruck verbreitet sich,
von den Gebieten an der Nord- und Ostsee ausgehend,
seit dem 17. Jh. im gesamten
dt. Sprachgebiet
und stellt sich im Sinne von
‘Berufsverband’
neben gleichbed.
md.
↗
Innung
und
obd.
↗
Zunft
(s. d.).
Gilde
ist eine Bildung zu den unter
↗
gelten
und
↗
Geld
(s. d.)
angeführten Wortgruppen
(vgl.
aengl.
gield
‘Opfer, Zahlung, Abgabe, Tribut, Vergeltung, Bruderschaft’),
knüpft an deren alte Bedeutungen
‘opfern, erstatten, entrichten’
bzw.
‘Opfer, Abgabe, Bezahlung’
an
und bezeichnet ursprünglich wohl eine heidnische Kultgemeinschaft,
zu deren Opfermahlzeiten jedes Mitglied
einen Beitrag zu leisten verpflichtet ist.
In
frk. Kapitularien des 8./9. Jhs.
werden Nachfolger derartiger Genossenschaften
(in latinisierter Form
gildonium
oder
gelda
genannt)
offensichtlich auf Grund ihres heidnischen Ursprungs verboten.
Die Bezeichnung geht jedoch auf andere Interessengemeinschaften
und deren festliche Zusammenkünfte über.
Ausführlich dazu
de Vries
Altgerm. Religionsgesch.
1 (²1956) 483 ff.