Recht gesetzliche Anordnung, Pflicht zur Gleichbehandlung, vor allem bestimmter Personengruppen in bestimmten Bereichen
siehe auch Gleichbehandlungsgrundsatz
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen
Beispiele:
[…] die EU‑Dienstleistungsrichtlinie formuliert ein Gleichbehandlungsgebot, womit nach verbreiteter Rechtsmeinung unterschiedliche Tarife für Einheimische und nicht Ortsansässige [für Skipässe] unzulässig sind. [Berliner Morgenpost, 08.11.2020]
Aus dem Bundesstaatsprinzip und dem allgemeinen Gleichheitssatz folgt ein föderatives Gleichbehandlungsgebot für den Bund im Verhältnis zu den Ländern […]. [BVerfG, 1 BvF 4/05, 2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Die Klägerin hat nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes und arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots einen Anspruch gegenüber der Beklagten darauf, bezüglich der Zahlung des tariflichen Übergangsgeldes nicht schlechter gestellt zu werden als ein vergleichbarer männlicher Mitarbeiter. [LAG Düsseldorf, 16 Sa 397/02, 2020, aufgerufen am 07.12.2020]
Dieses allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, das die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz gewährleistet, wurde durch eine 1994 in Kraft getretene spezielle Regelung zu Gunsten Behinderter ergänzt, indem Artikel 3 Abs. 3 folgender Satz angefügt wurde: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.« [Gleichstellung und Integration behinderter Menschen, 01.04.2015, aufgerufen am 18.09.2020]
Das Gleichbehandlungsgebot ist selbstverständlich auch beim Anbieten [von] Sabbaticals einzuhalten. Es darf zu keiner Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung kommen. Es ist aber zulässig, Bereiche oder Positionen, wo Auszeiten nicht oder nur in geringem Umfang möglich sind, zu definieren. [Der Standard, 18.02.2014]
Das deutsche Zivilrecht kennt […] bislang nur wenige und in ihrem Anwendungsbereich genau umrissene Gleichbehandlungsgebote. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit und damit das Recht, keine Gründe dafür benennen zu müssen, einen Vertrag abzuschließen oder ihn zu verweigern. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.02.2002]
Zum Zuge kommen soll [bei der öffentlichen Ausschreibung] […], wer die billigste oder beste Offerte eingereicht hat – völlig ungeachtet dessen, ob er als Auftragnehmer seinen Sitz in Griechenland, Portugal, England oder Schweden hat. […] Das Gleichbehandlungsgebot gilt für Bauaufträge ab knapp 10 Millionen Franken und Sachgüter oder Dienstleistungen ab rund 250.000 Franken. [Der Bund, 05.12.1998]