die Verfassung¹ der Bundesrepublik Deutschland, die durch einen Grundrechtekatalog und die wichtigsten Rechtsnormen zur Staatsorganisation die Beziehung zwischen Bürger und Staat sowie die politische Ausrichtung und den Aufbau des Staates grundlegend bestimmt
Grammatik: nur im Singular
weiterführende enzyklopädische Informationen: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in: (Hg.) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Gesetze im Internet)
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das Bonner, bundesdeutsche, deutsche, das geltende Grundgesetz
als Akkusativobjekt: das Grundgesetz achten, respektieren, schützen, wahren, missachten, verletzen, auslegen, ändern, ergänzen
als Dativobjekt: etw. widerspricht dem Grundgesetz
in Präpositionalgruppe/-objekt: etw. [ein Recht] ist im Grundgesetz verankert, garantiert, festgeschrieben; etw. steht im Einklang mit, im Widerspruch zum Grundgesetz; etw. verstößt gegen das Grundgesetz; etw. [ein Recht] in das Grundgesetz aufnehmen; ein Eid auf das Grundgesetz
mit Genitivattribut: das Grundgesetz der Bundesrepublik [Deutschland]
in Koordination: Grundgesetz und Menschenrechtskonvention, Länderverfassungen, EU-Recht
mit vergleichender Wort-/Nominalgruppe: das Grundgesetz als Verfassung
als Aktivsubjekt: das Grundgesetz garantiert, schützt, gebietet, verbietet, regelt, erlaubt, untersagt etw.
mit Aktivsubjekt: das Grundgesetz schreibt etw. vor, sieht etw. vor, lässt etw. zu, legt etw. fest, steht etw. entgegen
hat Präpositionalgruppe/-objekt: das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
als Genitivattribut: die Präambel, ein Artikel, Absatz, die Bestimmungen, Vorgaben, Normen, der Wortlaut, die Grundrechte, der Gleichheitsgrundsatz, die Eigentumsgarantie, Werteordnung des Grundgesetzes; der Geltungsbereich, das Inkrafttreten, die Verabschiedung, Verkündung, Geltung des Grundgesetzes
Beispiele:
Das Grundgesetz enthält in seinem ersten Abschnitt einen ausführlichen Katalog von Grundrechten[…]. Bei allen diesen Grundrechten handelt es sich […] um sogenannte Abwehrrechte, also um Sicherungen der Freiheitssphäre der Bürger gegenüber Eingriffen des Staates. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.11.2005]
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt es in Artikel 1 zwei schlichte Sätze: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« [Der Spiegel, 20.07.2016 (online)]
Die Hinwendung der Deutschen zur Werteordnung des Grundgesetzes, welche Freiheit, demokratischen Rechtsstaat, Mitwirkung und Schutz der Menschenrechte garantiert, zeigt […], wie erfolgreich nach 1945 unsere freiheitlich‑demokratische Grundordnung in unserem Bewußtsein verankert worden ist. [Welt am Sonntag, 06.03.2005]
Im Bewusstsein der meisten Bürger handelt es sich bei dieser […] Verfassung um einen Grundrechtskatalog[…]. Die meisten Artikel des Grundgesetzes beschäftigen sich indes mit Prinzipien der Staatsorganisation und mit formalen Verfahrensfragen[…]. [Der Tagesspiegel, 25.04.2004]
Sie [die verfassunggebende Versammlung] sollte auch nur »Parlamentarischer Rat« heißen und die von ihr verabschiedete Verfassung lediglich »Grundgesetz«, um [angesichts der entstehenden deutschen Teilung nach 1945] seinen provisorischen Charakter, berechnet darauf, »dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben«, zu unterstreichen. [Die Welt, 21.05.1999]
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland […] wurde vom Parlamentarischen Rat in Bonn in einem feierlichen Staatsakt verkündet und in Kraft gesetzt. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1949]]
allgemeiner Verfassung¹ eines Staates oder eines ähnlichen Gemeinwesens
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das Hongkonger, das norwegische, russische Grundgesetz
mit Genitivattribut: das Grundgesetz des Königreichs [Dänemark, der Niederlande]
Beispiele:
Ähnliche Formulierungen [über die islamische Scharia als Hauptquelle der Gesetzgebung] waren auch in früheren ägyptischen Verfassungen enthalten und finden sich auch in den Grundgesetzen anderer arabischer Staaten. [Der Standard, 15.12.2013]
Das russische Verfassungsgericht hat […] bestätigt, daß die Abschaffung der Wahl von Gouverneuren und Präsidenten durch das Volk […] mit dem russischen Grundgesetz vereinbar sei. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.12.2005]
Die beiden Staaten der Union [Serbien und Montenegro] müssen ihre jeweiligen Grundgesetze innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Unionsverfassung dieser entweder anpassen oder neue verabschieden. [Neue Zürcher Zeitung, 29.01.2003]
Nach dem niederländischen Grundgesetz, Artikel 28, ist die Zustimmung der Generalstaaten – der beiden Parlamentskammern – für eine Eheschließung eines Mitglieds des Königshauses erforderlich, will es nicht seinen Anspruch auf die Thronfolge verlieren. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.05.2001]
Gemäß dem dänischen Grundgesetz wird spätestens alle vier Jahre eine neue Regierung gewählt, wobei dem amtierenden Premier jedoch das Recht zukommt, den genauen Wahltermin selbst zu bestimmen. [Berliner Zeitung, 20.02.1998]
übertragen, scherzhaftMit ihren […] Narrenfahnen zogen in Mainz die Menschen zum Fastnachtsbrunnen […], 5000 Narren ließen sich […] begeistert auf das »Närrische Grundgesetz« (= Sammlung von Regeln für das närrische Treiben zur Karnevalszeit) verpflichten: »Alle Narren sind gleich, ob Gardist oder Feldmarschall, ob Präsident oder Büttenschieber«[…] und: »Jeder Mainzer Bürger ist zur Erhaltung der Narrenfreiheit aufgerufen.« [Der Spiegel, 11.11.2007 (online)]