Recht Pfandrecht an einem Grundstück (oder einem grundstücksgleichen Recht wie z. B. Wohnungseigentum), das in das Grundbuch eingetragen wird und in der Regel der Absicherung einer Forderung dient, in der Praxis vor allem als Grundschuld und Hypothek
Beispiele:
Bei einem Immobilienkredit wird zur Sicherung der Kreditforderung im Grundbuch ein sogenanntes Grundpfandrecht in Höhe der Darlehenssumme eingetragen, meistens eine Grundschuld. [Die Welt, 16.02.2019]
Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden. [Immobilienkauf, 09.10.2016, aufgerufen am 15.09.2018]
Wird der Schuldner zahlungsunfähig, dann kann die Bank über ihr Grundpfandrecht auf die Immobilie zugreifen, die Zwangsversteigerung veranlassen und aus dem Versteigerungserlös die offenen Kredite tilgen. [Süddeutsche Zeitung, 14.12.2006]
Fakt ist, daß entgegen
den Vorstellungen des Gesetzgebers bei Verabschiedung des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), das zum 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist, nicht die
mit zahlreichen Paragraphen bedachte Hypothek das in der Kreditpraxis
übliche Grundpfandrecht geworden ist, sondern die nur
in wenigen Bestimmungen geregelte Grundschuld. [Süddeutsche Zeitung, 17.06.1999]
Soll ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens dienen, muß das Kreditinstitut zunächst wissen, ob und in welchem Umfang ein Grundpfandrecht daran geeignet ist, die Forderung während der Laufzeit des Darlehens zu sichern. Daher muß der Wert des Grundstücks ermittelt werden, und zwar der Wert, den es in der Zwangsvollstreckung haben wird. [Berliner Zeitung, 23.10.1993]