haben
Vb.
‘besitzen, sein eigen nennen’,
ahd.
habēn
(8. Jh.),
mhd.
haben,
hān
‘besitzen, (fest)halten’,
anord.
hafa
‘haben, anwenden, ergreifen, treffen’,
schwed.
ha(va),
got.
haban
und
(mit anderer Bildungsweise)
asächs.
hebbian,
mnd.
mnl.
nl.
hebben,
aengl.
habban,
engl.
to have
stehen mit der resultativ-zuständlichen Bedeutung
‘halten, besitzen’
zu der unter
↗
heben
(s. d.)
angegebenen Wurzel
ie.
*kap-
‘fassen’
(s. auch
↗
-haft,
↗
Haft1,
↗
Heft1).
Dem oft behaupteten Zusammenhang
mit semantisch übereinstimmendem
lat.
habēre
‘haben, halten’
unter einem Ansatz
ie.
*khab(h)-
steht der Vergleich des
Lat.
mit anderen ie. Sprachen
(einschließlich des Osk.-Umbr.)
entgegen;
Literaturangaben dazu bei
Feist
³229
und
Walde/Hofmann
³1, 630 f.
Doch ist Einfluß von
ie.
*kap-
auf die unter
↗
geben
(s. d.)
genannte Wurzel
ie.
*ghabh-,
*ghab-
und besonders
*ghap-
‘fassen, nehmen’,
zu der
lat.
habēre
gehört,
anzunehmen.
Habe
f.
‘Besitz, Gesamtheit dessen, was einem gehört’,
ahd.
haba
‘Griff, Henkel, Besitz, Eigenschaft’
(um 1000),
mhd.
habe.
habhaft
Adj.
heute nur noch in der Wendung
jmds., einer Sache habhaft werden
‘etw. erlangen, sich aneignen, jmdn. ergreifen’,
frühnhd.
habhaft
‘mit Besitz versehen, habend’
(15. Jh.).
Habseligkeit
f.
meist Plur.
‘dürftiger Besitz’
(17. Jh.),
im zweiten Wortbestandteil eine Weiterbildung
(s.
↗
-selig)
des unter
↗
-sal,
↗
-sel
(s. d.)
behandelten Suffixes.
Habsucht
f.
‘krankhafter Drang, Besitz und Vermögen zu erweitern’
(18. Jh.).