Haftungsbegrenzung, die
GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Haftungsbegrenzung · Nominativ Plural: Haftungsbegrenzungen
Aussprache [ˈhaftʊŋsbəˌgʀɛnʦʊŋ]
Worttrennung Haf-tungs-be-gren-zung
Wortzerlegung Haftung Begrenzung
ZDL-Vollartikel
Bedeutung
Recht vor allem in Bezug auf die Höhe zu erwartender Schadenersatzleistungen
Synonym zu Haftungsbeschränkung
Beispiele:
Als öffentlich bestellter und vereidigter Kriminalbiologe haftet B[…] bereits für leichte Fahrlässigkeit voll und ohne Haftungsbegrenzung. [Die Welt, 10.01.2019]
Grob fahrlässig handelt der Arbeitnehmer, wenn er die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Grad unbeachtet gelassen hat, was jedem hätte einleuchten müssen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Mitarbeiter anteilig. Bei leichter Fahrlässigkeit findet keine Haftung statt. Eine Haftungsbegrenzung ist auch bei grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen. Führt die Haftung zu einer Existenzgefährdung des Arbeitnehmers, wird die Haftungssumme begrenzt. Eine Haftungsbegrenzung findet auch statt, wenn ein Mitverschulden des Arbeitgebers vorliegt. [Die Welt, 30.10.2015]
Die im ESM‑Vertrag (= Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus) vorgesehene Haftungsbegrenzung werde durch die Entscheidung der Zentralbank ausgehebelt, weil Deutschland anteilig für Verluste der EZB einstehen müsse. [Die Zeit, 09.09.2012]
Versicherungsgesellschaften haben zu erkennen gegeben, dass sie ohne Haftungsbegrenzung nicht in der Lage seien, Tiefseebohrungen zu versichern. [Neue Zürcher Zeitung, 02.08.2010]
Die gesetzlich geregelte Schadenersatzhaftung ist vom Grundsatz her der Höhe nach unbegrenzt. Lediglich in Spezialgesetzen, zumeist jedoch mit einer verschuldensfreien Haftung gekoppelt, gibt es Haftungsbegrenzungen nach oben. [Welt am Sonntag, 28.09.1997]
Nach dem sogenannten »Warschauer Abkommen« haftet die Fluggesellschaft […] für jeden [ums Leben gekommenen] Passagier bis zu einem Höchstbetrag von 60.750 Mark. Wenn der Fluggesellschaft »grobes Verschulden« nachgewiesen werden kann, entfällt diese Haftungsbegrenzung, der Luftfrachtführer haftet dann sogar unbegrenzt. [Die Zeit, 08.10.1971]
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