islamische Religion ein von den Gläubigen als heilig angesehener Bezirk um eine Wallfahrtsstätte, vor allem um Mekka
Beispiele:
Satelliten filmen das ausgedehnte Gelände des
Haram, des heiligen Bezirks: die Große Moschee
und die Kaaba, aber auch die einzelnen umliegenden Hügel und Hochplateaus,
auf denen Gebete abgehalten werden müssen. [Süddeutsche Zeitung, 25.11.2009]
Bevor die Pilger die Grenze zum Haram, dem
heiligen Bezirk, überschreiten, müssen sie einen »Weihezustand«
(ihrâm) annehmen und das Pilgergewand
anlegen. Seit Jahrhunderten nimmt man an genau angegebenen Orten, in einer
gewissen Entfernung von Mekka, diesen Weihezustand an, heute tun dies viele
Pilger schon im Flugzeug vor der Landung in Dschidda. [Basler Zeitung, 23.02.2002]
allgemeiner
Haram (arab. »Unerlaubtes, Heiliges«), in der islam.
Baukunst der nach Mekka ausgerichtete Betsaal der Moschee. [Olbrich, Harald (Hg.): Lexikon der Kunst. Berlin: Directmedia Publ. 2001 [1991], S. 12021]
In diesem Falle: ob es tatsächlich nur »Gerüchte« über eine
bevorstehende Besetzung des »Haram«, des heiligen
moslemischen Bezirks in der Mitte der Ostjerusalemer Altstadt waren, die den
willkommenen Vorwand für einen Steinhagel von Palästinensern auf die
betenden Juden an der Klagemauer boten, oder ob die Gruppe »Gläubige des
Tempelbergs« sich wirklich gewaltsam Zugang zum
»Haram« zu verschaffen suchte – unter billigender
Inkaufnahme einer entsprechend militanten Reaktion von Palästinensern. [die tageszeitung, 10.10.1990]