Recht, Politik Gesetz, mit dem das (Bundes- oder Landes)parlament die im jeweiligen Haushaltsplan von der Regierung veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, Stellenpläne und weitere haushaltsrelevante Einzelheiten für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) genehmigt
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das jährliche Haushaltsgesetz
als Akkusativobjekt: das Haushaltsgesetz beschließen, verabschieden, durchbringen, unterzeichnen
als Dativobjekt: dem Haushaltsgesetz zustimmen
in Präpositionalgruppe/-objekt: die Abstimmung über das Haushaltsgesetz
mit Genitivattribut: das Haushaltsgesetz des Bundes, der Regierung
in Koordination: Haushaltsgesetz und Haushaltsplan
Beispiele:
Falls der Bundestag bis zum Ende eines Rechnungsjahres kein neues
Haushaltsgesetz verabschieden sollte, kann die
Bundesregierung sich per Verordnung selbst dazu ermächtigen, alle laufenden
Ausgaben weiterzuführen, bis das Parlament einen neuen Haushalt
verabschiedet. [Der Spiegel, 01.10.2013 (online)]
Das [litauische]
Haushaltsgesetz sieht bei Einnahmen von 6,4 Mrd.
Litas […] und Ausgaben von 7,3 Mrd. Lt.
ein Defizit von 900 Mio. Lt. oder 1,9% des Bruttoinlandproduktes
[…] vor. [Neue Zürcher Zeitung, 22.12.2000]
Der Haushaltsplan wird für ein oder zwei Rechnungsjahre, nach Jahren
getrennt, vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das
Haushaltsgesetz festgestellt
(= genehmigt). [o. A.: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In: Schönfelder: Deutsche Gesetze: Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, München: Beck 1997]
Im Rahmen der Debatte über den Entwurf dieses
Haushaltsgesetzes werden wir nicht nur über
Ausgabensenkung, Korrektur vorhandener Steuergesetze und
Mehrwertsteuererhöhung diskutieren, sondern auch über die Senkung der
Lohnnebenkosten. [Rede zur Debatte zum Bundeshaushalt, 17.10.2016, aufgerufen am 15.09.2018]
Wenn man sich durch das Haushaltsgesetz wühlt,
bekommt man eine Ahnung davon, aus wie vielen Partikularinteressen dieses
Land besteht. [Die Zeit, 13.12.2012]
Einer derartigen Deckelung [der Professorengehälter] bedarf es schon deshalb nicht, weil
die Personaletats der Hochschulen in den Stellenplänen der jeweiligen
Haushaltsgesetze festgeschrieben sind. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.05.2001]
Der sächsische Finanzminister […] hat
im sächsischen Landtag seinen Entwurf des
Haushaltsgesetzes verteidigt. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.09.1998]