Pfandrecht an einem Grundstück (Grundpfandrecht), das zur Absicherung einer Forderung in das Grundbuch eingetragen wird und anders als die ähnliche Grundschuld vom Bestehen der damit verbundenen Forderung abhängig ist
Unterbegriff von Grundpfandrecht, siehe auch Grundschuld
Beispiele:
Stehen Sie vor der Entscheidung ein Eigenheim zu kaufen, müssen Sie
in der Regel hierfür ein Darlehen aufnehmen, um die Immobilie zu
finanzieren. Da andere Sicherheiten meistens nicht ausreichen bzw. oft gar
nicht vorhanden sind, werden Hypotheken eingesetzt,
um den entsprechenden Kredit abzusichern. [Hypothek, 21.12.2018, aufgerufen am 01.09.2020]
Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages
schon im einzelnen [sic!] geklärt, kann das zur
Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder
Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den
Kaufvertrag beurkundet werden. [Immobilienkauf, 09.10.2016, aufgerufen am 15.09.2018]
Das Problem des Immobilienbooms war, dass sich die Leute zu stark
verschuldeten und höhere Hypotheken aufnahmen im
Glauben, die Häuserpreise würden weiter steigen. [Neue Zürcher Zeitung, 06.09.2008]
Fakt ist, daß [sic!] entgegen den
Vorstellungen des Gesetzgebers bei Verabschiedung des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), das zum 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist, nicht die
mit zahlreichen Paragraphen bedachte Hypothek das in
der Kreditpraxis übliche Grundpfandrecht geworden ist, sondern die nur in
wenigen Bestimmungen geregelte Grundschuld. [Süddeutsche Zeitung, 17.06.1999]
Der Notar veranlaßt die Eintragung der
Hypothek im Grundbuch und weist sie durch einen
beglaubigten Grundbuchauszug der Bank nach, damit die Auszahlung
[des Kredits] erfolgen kann. [Neues Deutschland, 15.11.1949]