Geldbetrag, den man (meist einmalig, gelegentlich auch jedes Semester oder jedes Jahr) entrichten muss, wenn man an einer Hochschule oder Universität studiert
siehe auch Studiengebühr
Beispiele:
An der Universität Zürich müssen ausländische Studierende zu den
Immatrikulationsgebühren und Semsterbeiträgen
derzeit eine Benützungsgebühr von 100 Franken pro Semster bezahlen. [Neue Zürcher Zeitung, 09.12.2010]
Zwei Drittel der Studierenden in Frankreich schreiben sich an einer
Universität ein. Zugangsvoraussetzung ist die Hochschulreife. Die jährlichen
Immatrikulationsgebühren liegen bei 165 Euro für
einen Bachelor und 215 Euro für einen Master. [Die Welt, 23.08.2008]
Kinder von illegalen Einwanderern […]
sollen im Grenzstaat Arizona von nun an sogar das Zwei‑ oder Dreifache an
Studiengebühren bezahlen. Das Verfassungsgericht des Bundesstaates entschied
[…], dass Studenten ohne Papiere, die als
Minderjährige in die USA kamen […], keine legalen Staatsbürger seien. Deshalb
qualifizierten sie sich nicht für die »normalen« Studiengebühren.
Stattdessen sollen sie künftig wie ausländische Studenten eine höhere
Immatrikulationsgebühr bezahlen. [Süddeutsche Zeitung, 16.04.2018]
Für das Bachelor‑Studium [in]
Osteopathie müssen eine Immatrikulationsgebühr von
200 Euro sowie die Studiumskosten in Höhe von 495 Euro aufgebracht werden. [Wege der Ganzwerdung, 21.06.2015, aufgerufen am 16.09.2018]
Mit Urteil vom 19. März 2003 […] stellte es [das deutsche Bundesverfassungsgericht] die Rechtswidrigkeit von
Immatrikulationsgebühren fest, die verschiedene
Universitäten ihren Studenten auferlegt hatten. [Der Tagesspiegel, 21.06.2003]
Das monatliche Studienentgelt enthält alle Kosten,
dazu gehören auch Immatrikulationsgebühr,
Prüfungsgebühren, Bachelor‑Thesis‑Gebühr o.ä. (solange das Studium in der
Regelstudienzeit absolviert wird). [Entgelte & Finanzierung, aufgerufen am 25.08.2020]