Instanz, die
GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Instanz · Nominativ Plural: Instanzen
Aussprache [ɪnˈstanʦ]
Worttrennung In-stanz · Ins-tanz
Wortbildung
mit ›Instanz‹ als Erstglied:
Instanzenweg · Instanzenzug
·
mit ›Instanz‹ als Letztglied:
Abwicklungsinstanz
· Berufungsinstanz · Beschwerdeinstanz · Entscheidungsinstanz · Erstinstanz · Erzählinstanz · Gerichtsinstanz · Gnadeninstanz · Kontrollinstanz · Mittelinstanz · Revisionsinstanz · Sozialisationsinstanz · Unterinstanz · Vermittlungsinstanz · Vorinstanz · Zentralinstanz · Zwischeninstanz
· mit ›Instanz‹ als Binnenglied: letztinstanzlich
· mit ›Instanz‹ als Binnenglied: letztinstanzlich
Herkunft aus īnstantialat ‘Gegenwart, Heftigkeit’, īnstantiaspätlat ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’ < īnstārelat ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’
Bedeutungsübersicht
- 1. zuständige Stelle einer Behörde, eines Gerichts
- [bildlich] ...
- 2. [Jura] Stufe des gerichtlichen Verfahrens
eWDG
Bedeutungen
1.
zuständige Stelle einer Behörde, eines Gerichts
Beispiele:
sich an die nächste, höhere Instanz wenden
bis zur letzten, höchsten Instanz gehen
die vorgesetzte, eine untergeordnete, entscheidende, unparteiische Instanz
an welche Instanz muss er sich wenden?
das Projekt hat sämtliche Instanzen durchlaufen
den Weg der Instanzen gehen
2.
Jura Stufe des gerichtlichen Verfahrens
Beispiele:
eine Sache bereits in erster Instanz entscheiden
die Rechtsprechung in zweiter Instanz
die Sache musste erst alle Instanzen durchlaufen
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Instanz f. ‘zuständige Stelle, Behörde’, spätmhd. instancie, entlehnt aus lat. īnstantia ‘Gegenwart, Heftigkeit’, spätlat. ‘inständiges Bitten, Drängen’ sowie ‘Leitung, Verwaltung’, Verbalsubstantiv zu lat. īnstāre ‘dicht, hart hinterher sein, herandringen’. In der dt. (wie in der lat.) Rechtssprache bezeichnet der Ausdruck zunächst die ‘beharrliche Verfolgung einer Rechtssache durch Kläger und Beklagten’, dann die ‘zuständige Stelle, Behörde’, die diese Angelegenheit übernimmt.
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
Exemplar ·
Instanz
Entität ·
Instanz
Oberbegriffe |
|
Unterbegriffe |
|
(ein) Entscheider ·
(ein) Faktor ·
(ein) Großer ·
(ein) Mann mit Einfluss ·
(eine) Große ·
(eine) Instanz (sein) ·
(eine) Persönlichkeit (sein) ·
(eine) einflussreiche Persönlichkeit (sein) ·
(eine) große Nummer ·
(eine) wichtige Person (sein) ·
(sein) Wort hat Gewicht ·
einen Namen haben ·
großen Einfluss haben ·
nicht irgendwer sein ●
(ein) Schwergewicht (des / der ...) fig. ·
(jemandes) Arm reicht weit fig. ·
(eine) große Nummer (sein) ugs. ·
(einer der) Granden (des / der ...) geh., fig.
Assoziationen |
|
Assoziationen |
|
feste Größe ·
maßgeblicher Faktor ●
Instanz geh., emphatisch
Assoziationen |
|
Typische Verbindungen zu ›Instanz‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Instanz‹.
Entscheidung
Gericht
Gerichtsbarkeit
Rechtsprechung
Richter
Sportgerichtsbarkeit
Urteil
Verwaltungsgerichtsbarkeit
West-Alliierte
anrufen
erst
gerichtlich
juristisch
kantonal
letzt
moralisch
neutral
nächst
nächsthoch
ober
richterlich
staatlich
unabhängig
unter
vermittelnd
zentral
zuständig
zweit
übergeordnet
Verwendungsbeispiele für ›Instanz‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Ein Begriff braucht jedoch nicht ausschließlich durch positive Instanzen repräsentiert zu sein, um erfaßt werden zu können.
[Foppa, Klaus: Lernen, Gedächtnis, Verhalten, Köln u. a.: Kiepenheuer & Witsch 1965, S. 209]
Und keine Instanz ist da, die beweisen kann, wer recht hat, wer unrecht.
[Rieger, Wilhelm: Einführung in die Privatwirtschaftslehre, Erlangen: Palm & Enke 1964 [1928], S. 63]
Nur durch negative Instanzen gelangt man, wie schon Bacon gewußt hat, zu neuer Erfahrung.
[Gadamer, Hans-Georg: Wahrheit und Methode, Tübingen: Mohr 1960, S. 329]
Denn eben weil es sich selbst ergänzt, kann es nicht die Entscheidung einer anderen Instanz anrufen.
[Eschenburg, Theodor: Staat und Gesellschaft in Deutschland, Stuttgart: Schwab 1957 [1956], S. 170]
Er hat halt die Verantwortung auf eine richterliche Instanz abgewälzt.
[Der Spiegel, 07.12.1987]
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