Staatsrecht richterliche Gewalt in einem Staat
Grammatik: nur im Singular
siehe auch Legislative, Exekutive
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: eine unabhängige Judikative
in Präpositionalgruppe/-objekt: die Gewaltenteilung zwischen, die Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative
in Koordination: Exekutive, Legislative und Judikative
Beispiele:
Der Staat unterteilt seine Befugnisse in Exekutive (Ausführende Gewalt: Polizei etc.), Legislative (Gesetzgebende Gewalt: Parlament etc.) und Judikative (Rechtsprechende Gewalt: Gerichte). [Philothek: Thema der Woche, 26.06.2013, aufgerufen am 27.04.2016]
Der Staat versammelt über seine Institutionen viel Macht. Damit er diese nicht unkontrolliert einsetzen kann, gibt es die Gewaltenteilung, also die Aufteilung der Macht auf unterschiedliche Sphären des Staates: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. [Süddeutsche Zeitung, 16.09.2017]
Als einzige der staatlichen Gewalten geniesst die Judikative mit Rücksicht auf den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit eine Sonderstellung. Ihre angestammte Tätigkeit der Rechtsprechung ist für Legislative und Exekutive tabu. [Neue Zürcher Zeitung, 21.04.2012]
Im gewaltenteiligen Staat wird durch Checks and Balances eine Kontrolle zwischen Exekutive, Legislative und Judikative angestrebt und die Machthemmung der verschiedenen Gewalten gesucht. [Neue Zürcher Zeitung, 18.07.2009]
In Italien wurde zwar die sich selbst verwaltende Judikative jahrzehntelang respektiert, doch als die Exekutive 1991 um ihre Macht fürchtete, entbrannte ein kalter, mit juristischen Mitteln ausgefochtener Krieg zwischen ausführender und richterlicher Gewalt. [die tageszeitung, 24.07.1993]