Arbeitsrecht Gesetz zur arbeitsrechtlichen Regelung der Beschäftigung von Minderjährigen in Ausbildung und Beruf, das unter anderem ein grundsätzliches Verbot der Kinderarbeit sowie arbeitszeitrechtliche Beschränkungen enthält
Bei der Bezeichnung Jugendarbeitsschutzgesetz, abgekürzt JArbSchG, handelt es sich um den Kurztitel des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend.
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
als Genitivattribut: die Bestimmungen, die Vorschriften, eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Beispiele:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt die
maximale Arbeitszeit für Jugendliche unter 18 Jahren auf acht Stunden
täglich und 40 Stunden wöchentlich fest. [Zeit Magazin, 02.07.2009]
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet
Kindern, die unter 13 Jahre alt sind, zu arbeiten, denn das wäre
Kinderarbeit. [Der Spiegel, 20.10.2012 (online)]
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll so geändert
werden, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren abends auch länger
arbeiten dürfen – bis 23 Uhr statt bisher 22 Uhr. [Der Tagesspiegel, 05.06.2005]
Die Novelle des Jugendarbeitsschutzgesetzes
von 1997 gestattet es den Betrieben, volljährige Lehrlinge an
Berufsschultagen vor und nach dem Unterricht zu beschäftigen. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.02.1998]
Die Gerichte betrachteten Verstöße gegen das
Jugendarbeitsschutzgesetz vielfach als
Kavaliersdelikte. [Die Zeit, 07.07.1972 (online)]