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Jugendarbeitsschutzgesetz, das

Grammatik Substantiv (Neutrum) · Genitiv Singular: Jugendarbeitsschutzgesetzes · Nominativ Plural: Jugendarbeitsschutzgesetze · wird selten im Plural verwendet
Worttrennung Ju-gend-ar-beits-schutz-ge-setz
ZDL-Vollartikel

Bedeutung

Arbeitsrecht Gesetz zur arbeitsrechtlichen Regelung der Beschäftigung von Minderjährigen in Ausbildung und Beruf, das unter anderem ein grundsätzliches Verbot der Kinderarbeit sowie arbeitszeitrechtliche Beschränkungen enthält
Bei der Bezeichnung Jugendarbeitsschutzgesetz, abgekürzt JArbSchG, handelt es sich um den Kurztitel des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend.
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz
als Genitivattribut: die Bestimmungen, die Vorschriften, eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Beispiele:
Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt die maximale Arbeitszeit für Jugendliche unter 18 Jahren auf acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich fest. [Zeit Magazin, 02.07.2009]
Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Kindern, die unter 13 Jahre alt sind, zu arbeiten, denn das wäre Kinderarbeit. [Der Spiegel, 20.10.2012 (online)]
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll so geändert werden, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren abends auch länger arbeiten dürfen – bis 23 Uhr statt bisher 22 Uhr. [Der Tagesspiegel, 05.06.2005]
Die Novelle des Jugendarbeitsschutzgesetzes von 1997 gestattet es den Betrieben, volljährige Lehrlinge an Berufsschultagen vor und nach dem Unterricht zu beschäftigen. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.02.1998]
Die Gerichte betrachteten Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz vielfach als Kavaliersdelikte. [Die Zeit, 07.07.1972 (online)]

letzte Änderung:

Typische Verbindungen zu ›Jugendarbeitsschutzgesetz‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Jugendarbeitsschutzgesetz‹.

Zitationshilfe
„Jugendarbeitsschutzgesetz“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Jugendarbeitsschutzgesetz>.

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