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Jugendgerichtshilfe, die

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GrammatikSubstantiv (Femininum) · Genitiv Singular: Jugendgerichtshilfe · Nominativ Plural: Jugendgerichtshilfen · wird meist im Singular verwendet
Aussprache [ˈjuːgn̩tgəʀɪçʦˌhɪlfə]
Worttrennung Ju-gend-ge-richts-hil-fe
Wortzerlegung Jugendgericht Hilfe
ZDL-Vollartikel

Bedeutung

Recht Tätigkeit bzw. behördliche Einrichtung (in der Regel der Jugendämter) zur Betreuung straffälliger Jugendlicher bzw. Heranwachsender während des gesamten Strafverfahrens und zur Geltendmachung erzieherischer, sozialer o. ä. Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten
Kollokationen:
in Koordination: Jugendgerichtshilfe und Jugendgericht, Staatsanwaltschaft, Polizei
als Genitivattribut: ein Vertreter, ein Mitarbeiter, der Leiter der Jugendgerichtshilfe
Beispiele:
Die Jugendgerichtshilfe berät, betreut und unterstützt Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen können ebenfalls Rat und Unterstützung suchen. [Leipziger Volkszeitung, 26.01.2018]
Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen erzieherische und sozialpädagogische Gesichtspunkte ins Strafverfahren vor den Jugendgerichten ein, indem sie Stellungnahmen über die Beschuldigten abgeben. [Allgemeine Zeitung, 02.09.2020]
Wo sie die Sozialstunden ableisten, entscheiden die Jugendlichen gemeinsam mit den Jugendgerichtshilfen. [Rhein-Zeitung, 22.09.2012]
1.070 Mal bekamen es im vergangenen Jahr Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit der Polizei zu tun. 621 Mal musste das [Jugend-]Amt Jugendgerichtshilfe leisten. [Südkurier, 22.04.2010]
Die Jugendgerichtshilfe ist eine Einrichtung eines jeden Jugendamtes. Jeder Fall landet bei ihnen, zu jedem Jugendlichen wird Kontakt aufgenommen und – bei Kooperation – ein Soziogramm und eine Strategie entwickelt. Jeder Richter entscheidet, ob er den Jugendgerichtshelfer bei der Urteilsfindung hinzuzieht. [Berliner Zeitung, 27.06.2005]
Im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen ist die Jugendgerichtshilfe heranzuziehen. Dies soll so früh wie möglich geschehen. [Jugendgerichtsgesetz (JGG). In: Schönfelder: Deutsche Gesetze : Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts (Ergänzungslieferung). München: Beck 1997]
Tätigkeiten der Jugendfürsorge sind: Pflegekinderschutz, Vormundschaftswesen, bes. Amtsvormundschaft für uneheliche Kinder, Schutzaufsicht, Fürsorgeerziehung, Jugendgerichtshilfe als Mithilfe im Jugendstrafverfahren (Jugendgericht)[…]. [Janssen, K.: Jugendfürsorge und Jugendpflege. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1959], S. 16048]

letzte Änderung:

Typische Verbindungen zu ›Jugendgerichtshilfe‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Jugendgerichtshilfe‹.

Zitationshilfe
„Jugendgerichtshilfe“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Jugendgerichtshilfe>.

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