Recht Richter an einem Jugendgericht, insbesondere der in Kinder, Jugendliche und Heranwachsende betreffenden Strafsachen tätige Einzelrichter
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: der zuständige, milde, verständnisvolle Jugendrichter
als Dativobjekt: jmdn. dem Jugendrichter vorführen
in Präpositionalgruppe/-objekt: vor dem Jugendrichter stehen; sich vor dem Jugendrichter verantworten; vor den Jugendrichter kommen
mit Genitivattribut: ein Jugendrichter des Amtsgerichts
in Koordination: Jugendrichter und Staatsanwalt, Polizei
als Aktivsubjekt: der Jugendrichter verurteilt jmdn., entscheidet etw., verhängt [eine Strafe]
als Genitivattribut: das Urteil des Jugendrichters
Beispiele:
Er prügelt sich, klaut Autos, fährt betrunken. Nach mehreren
Verwarnungen durch den Jugendrichter kommt
H[…] in das Jugendgefängnis Siegburg. Er
ist jetzt 17. [Welt am Sonntag, 18.12.2016]
Im Jahr 2007 sind beim Amtsgericht Frankfurt 1841
Verfahren für den Jugendrichter und 413 Verfahren
fürs Jugendschöffengericht eingegangen. Dies bedeutete: Jeder Richter hatte
364 Fälle, 297 Einzelrichter‑ und 67 Jugendschöffenverfahren, zu
bearbeiten. [Süddeutsche Zeitung, 21.01.2008]
Die liberale Praxis der Jugendrichter, auf
junge Täter vor allem erzieherisch einzuwirken, hat sich im Kern bewährt,
vor allem bei kleinen Vergehen. Aber sie kann nicht die Antwort auf schwere
Verbrechen sein. [Die Zeit, 13.06.1997]
Außerdem ist als Jugendgericht ein
Jugendschöffengericht beim Amtsgericht mit einem
Jugendrichter und zwei Jugendschöffen
vorgesehen. [Süddeutsche Zeitung, 04.07.1996]
Hinter dem Richtertisch nimmt am Donnerstag
vergangener Woche der Jugendrichter Albrecht
L[…] als Einzelrichter Platz. [Der Spiegel, 21.09.1992]
Michael P. und Roland B. wurden vor der
Jugendkammer beim Landgericht, vier weitere
[Mittäter] aber vor einem
Jugendrichter beim Amtsgericht angeklagt. Das ist
zwar rechtlich zulässig, weil ihnen geringere Straftaten vorgeworfen wurden,
hat aber die Aufklärung des Sachverhalts nicht erleichtert. [Die Zeit, 05.05.1989]
Werden Jugendliche – gleichgültig, ob zum ersten oder zum
wiederholten Mal – bei einer Straftat erwischt, geraten sie üblicherweise in
die Mühle der Justiz: Die Polizei legt eine Ermittlungsakte an, übersendet
sie der zuständigen Staatsanwaltschaft, und die erhebt in aller Regel
Anklage vor dem Jugendrichter. Dieser verhängt über
die jugendlichen Delinquenten zumeist eine erzieherische Maßnahme, oder das
Verfahren wird eingestellt. [Die Zeit, 27.01.1984]