Jungfer
f.
heute nur in psychologisch wertendem Sinne für
‘(ältere, unverheiratete) empfindliche, zimperliche, prüde Frau’.
Mhd.
juncvrouwe
wird durch Konzentration der Betonung auf dem ersten Kompositionsglied zu
spätmhd.
juncfer
(14. Jh.)
verkürzt und gilt
(wie
Jungfrau,
s.
jung)
für die unverheiratete Dame ritterlichen Standes,
wird bald zur Bezeichnung der unverheirateten Tochter,
später der unverheirateten bürgerlichen Frau
(auch in der Anrede)
sowie des sexuell unberührten Mädchens,
vgl.
entjungfern,
Jungfernschaft
(17. Jh.).
Abschätziger Sinn entwickelt sich daneben bereits im 17. Jh.
(
jüngferlich
‘prüde, zimperlich’,
alte Jungfer).
Die Bedeutung
‘Dienerin, Zofe’
(erhalten in
Kammerjungfer,
15. Jh.)
stammt aus dem Brauch,
daß junge Mädchen adligen Damen aufwarten.
Brautjungfer
f.
‘ledige Freundin oder Verwandte der Braut als Begleiterin im Hochzeitszug’
(18. Jh.).
Jungfernrede
f.
‘erste öffentliche Rede eines Parlamentsmitglieds’
(Anfang 19. Jh.),
nach
engl.
maidenspeech.