Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

Juristendeutsch, das

Grammatik Substantiv (Neutrum)
Aussprache 
Worttrennung Ju-ris-ten-deutsch
Wortzerlegung Jurist Deutsch
eWDG

Bedeutung

genau formulierte, oft pedantisch weitschweifige Ausdrucksweise des Juristen
Beispiele:
in kaum verständlichem, trockenem Juristendeutsch
»Als anwaltschaftlicher Vertreter der Frau Bahnhofsvorstand Johanna Bolwieser und des Herrn Gastwirts Franz Merkl, hier, verwahre ich mich allerschärfstens …«, hieß es in dem Brief in jenem stocherigen, wohlbekannten Juristendeutsch [ O. M. GrafBolwieser151]

Thesaurus

Jura
Synonymgruppe
juristische Fachsprache  ●  Juristenchinesisch  ugs., fig., abwertend · Juristendeutsch  ugs. · Juristenlatein  ugs., abwertend
Oberbegriffe
Assoziationen
Synonymgruppe
(unnötig) kompliziert (etwas ... ausdrücken) · kaum verständlich · kaum zu verstehen · schwer verständlich · schwer zu verstehen · umständlich · verschachtelt · überkompliziert  ●  (in) Juristendeutsch  fig. · (in) Juristenlatein  fig. · sperrig  fig. · verklausuliert  Hauptform
Oberbegriffe
  • kompliziert · nicht einfach zu beantworten (sein) · schwer  ●  schwierig Hauptform · (es gibt) keine einfache(n) Antwort(en) ugs. · (es gibt) keine einfache(n) Lösung(en) ugs. · diffizil geh., franz., lat. · es in sich haben ugs. · nicht (so) einfach ugs.
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›Juristendeutsch‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Juristendeutsch‹.

Verwendungsbeispiele für ›Juristendeutsch‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Nur er hätte schließlich das »trockene Juristendeutsch« einordnen können, heißt es in der Begründung. [Die Welt, 20.11.2004]
Beinhartes Juristendeutsch haben die Autoren zu den Akten gelegt und dort belassen. [C’t, 1992, Nr. 6]
Er versuche, nicht ins Juristendeutsch zu verfallen; da er selbst in Berlin aufgewachsen ist, fällt es ihm nicht schwer, auch mal Dialekt zu sprechen. [Die Zeit, 12.01.2009, Nr. 02]
Paragraph 177 in seiner seit 124 Jahren geltenden Fassung übersetzt das ins Juristendeutsch. [Süddeutsche Zeitung, 15.05.1995]
So heißt es im Juristendeutsch, wenn ein Mensch erschlagen worden ist. [Die Welt, 18.06.2001]
Zitationshilfe
„Juristendeutsch“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Juristendeutsch>.

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