Kammer
f.
‘kleiner Raum, Nebenzimmer’,
ahd.
kamara
(8. Jh.),
mhd.
kamer(e),
Entlehnung von
lat.
camera,
camara
‘gewölbte Decke eines Zimmers, Gewölbe’,
griech.
kamára
(
καμάρα)
‘Gewölbe, Zimmerwölbung, gewölbte Kammer’,
das wohl mit
lat.
camurus
‘gekrümmt’
verwandt ist.
Im Mittelalter entfaltet sich die Bedeutung
sowohl im
Mlat. wie im
Ahd. und
Mhd. zu
‘Schlaf-, Wohn-, Vorratsraum, Schatzkammer, fürstliche Wohnung, Gerichtsstube’,
an die sich weitere Verwendungen
sowie Zusammensetzungen und Ableitungen anschließen.
Die fürstliche
Kammer
umfaßt schließlich alles,
was zur fürstlichen Umgebung und Regierung gehört,
vgl.
Kammerfrau
(15. Jh.);
Kammerdiener
(16. Jh.);
Kammerrat
(16. Jh.);
Kammerjäger
‘fürstlicher Leibjäger’,
zugleich
(scherzhaft)
‘Ratten- und Mäusefänger’
(17. Jh.),
heute
‘Schädlingsbekämpfer’;
Kammermusik
(17. Jh.)
‘Musik am fürstlichen Hofe’,
dann
‘Musik für kleineres, solistisch besetztes Orchester’.
Zur Bedeutung
‘Schatzkammer’
gehört
Kammer
‘fürstliches Vermögen’
(13. Jh.),
‘Staatskasse, Finanzverwaltung, öffentliche Kasse’
(15. Jh.);
Kämmerer
‘Leiter der Finanzverwaltung’
(
ahd.
kamarāri,
8. Jh.,
mhd.
kamerære
‘Schatzmeister’).
Aus der (fürstlichen)
‘Gerichtsstube’
entwickelt sich
Kammer
zu
‘Gericht’,
vgl.
kaiserliche Kammer
(15. Jh.);
Kammergericht
(16. Jh.);
danach
Zivil-,
Strafkammer
(19. Jh.).
In der Übersetzung von
(ebenfalls auf
lat.
camera
beruhendem)
frz.
chambre
bzw.
(nach
afrz.
chambre)
engl.
chamber
bezeichnet
Kammer
die Körperschaften einer Landesvertretung
(18. Jh.).