Behörde zur Bekämpfung von wettbewerbsbehindernden Machtkonzentrationen in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft
Synonym zu Wettbewerbsbehörde, siehe auch Kartellamt
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: die nationalen, relevanten, zuständigen Kartellbehörden
in Präpositionalgruppe/-objekt: bei einer Kartellbehörde angemeldet; von einer Kartellbehörde abgesegnet
als Aktivsubjekt: eine Kartellbehörde billigt, genehmigt, prüft, untersagt, verhängt etw., greift ein, leitet [ein Verfahren] ein, stimmt [einem Kauf, einer Übernahme] zu
als Genitivattribut: Auflagen, Bedenken, der Einspruch, Einwände, der Segen, das Veto, der Widerstand einer Kartellbehörde
Beispiele:
Obwohl durch die Fusion ein globaler Branchenführer entstünde,
dürften die amerikanischen Kartellbehörden wenig
Einwände haben, weil die Unternehmen in den USA auch zusammengenommen weit
von einer marktbeherrschenden Stellung entfernt sind. [Der Spiegel, 21.03.2016 (online)]
Die Kartellbehörden der Europäischen
Gemeinschaft und Japans schauen sich inzwischen
[…] genauer an, ob
M[…] gegen das Kartellrecht und die
Bestimmungen über unlauteren Wettbewerb verstößt. [C’t, 1997, Nr. 14]
Wegen seiner Marktmacht wird kaum eine
Kartellbehörde dem Konzern noch weitere Käufe
genehmigen. [Neue Zürcher Zeitung, 03.05.2017]
Die Kartellbehörden könnten sowohl beim
Fußball als auch bei der Formel 1 die Spielverderber sein, wenn sie den
Verbänden die zentrale Vermarktung verbieten. [Die Zeit, 26.09.1997]
Es soll eine europäische Kartellbehörde ins
Leben gerufen werden. Sämtliche Kartelle und verwandte Abreden müssen bei
dieser Behörde angemeldet werden. Die Behörde kann solche Kartelle und
Abreden verbieten, die auf die Ausschaltung des Wettbewerbes abgestellt sind
und namentlich Produktionseinschränkungen sowie Behinderung des Preisabbaus
anstreben. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1949]]