(meist gesetzlich unzulässige) Arbeit von Kindern zu Erwerbszwecken
Grammatik: Plural ungebräuchlich
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ausbeuterische, gefährliche, illegale Kinderarbeit
als Akkusativobjekt: Kinderarbeit verbieten, bekämpfen, abschaffen
als Genitivattribut: Ächtung, Bekämpfung, Verbot der Kinderarbeit
in Präpositionalgruppe/-objekt: Formen, Arten von Kinderarbeit
Beispiele:
Kinderarbeit ist vor allem in den Entwicklungsländern noch weit verbreitet, wo die Minderjährigen vor allem in der Landwirtschaft, dem Bergbau und bei einfachen industriellen Fertigungsprozessen eingesetzt werden. […] [Neue Zürcher Zeitung, 04.06.2002]
Immer mehr Staaten bekennen sich der Organisation zufolge zu einem besseren Arbeitsschutz für Kinder, setzen ein Mindestalter für Beschäftigte fest oder verbieten die schlimmsten Formen der Kinderarbeit per Gesetz. [Der Spiegel, 23.09.2013 (online)]
Seit Italien ein Frauen‑ und Kinderschutzgesetz besitzt (19. Juni 1902) und mehr noch, seitdem die Kontrolle durch die 1907 ins Leben gerufene Institution der Fabrikinspektoren möglich war, beschäftigt man sich auch in diesem Lande mehr wie bisher mit den nachteiligen Folgen der erwerbsmäßigen Kinderarbeit. [Abelsdorff, Walter: Kinderarbeit (gewerbliche). In: Grotjahn, Alfred / Kaup, J. (Hg.): Handwörterbuch der sozialen Hygiene. Leipzig: Vogel 1912, S. 597]
Was kann denn jeder Einzelne von uns tun, also der Konsument, um Kinderarbeiten zu begegnen? [Die Zeit, 27.12.2013 (online)] ungewöhnl.