kontrahieren
Vb.
‘zusammenziehen, einen Vertrag schließen’.
Die Entlehnung (16. Jh.) aus
lat.
contrahere
(
contractum)
‘zusammenziehen, eine geschäftliche Verbindung eingehen’
(vgl.
lat.
trahere
‘ziehen, schleppen’)
bezeichnet zunächst nur
‘einen Vertrag schließen’
(woraus in der Studentensprache
‘einen Zweikampf verabreden’).
Die Bedeutung
‘zusammenziehen’
(Anfang 19. Jh.)
ist wohl
(auch für
kontrahieren
als gramm. Terminus)
durch erneute Anlehnung an das
lat. Verb entstanden.
Kontrahent
m.
‘Vertragspartner, Rivale, Gegner im Zweikampf’
(16. Jh.),
entsprechend dem Part. Präs.
lat.
contrahēns
(Genitiv
contrahentis).
Kontrakt
m.
‘Vertrag, Abmachung’,
bereits im 15. Jh. in der Kanzleisprache aus gleichbed.
lat.
contractus.
Kontraktion
f.
‘Zusammenziehung, Verkürzung’
(19. Jh.),
lat.
contractio
(Genitiv
contractiōnis).