Kredit
m.
‘Leihwürdigkeit, Darlehen’.
Im 15. Jh. wird
ital.
credito
‘Leihwürdigkeit, Darlehen’
ins
Dt. entlehnt
(in den Formen
credit
und
credito
zuerst in
obd. Handelszentren).
Dem
ital. Ausdruck des Bankwesens liegt
lat.
crēditum
‘das leihweise Anvertraute, Darlehen’
zugrunde,
substantiviertes Part. Perf. Neutr. von
lat.
crēdere
‘(ver)trauen, glauben’,
hier
‘der Ehrlichkeit im Zurückzahlen ein Darlehen anvertrauen’.
Im 16. Jh. wird dafür auch das Übersetzungswort
Glauben
(in die Leihwürdigkeit)
in der Kaufmannssprache üblich
(vgl.
Credito oder glaub;
s. dazu
Gläubiger2).
Auf
ital.
credito
mit der schon früh entwickelten Bedeutung
‘Ansehen, Achtung’
beruht die Entlehnung
mfrz.
frz.
crédit,
das daraufhin ebenfalls ins
Dt. übergeht
(2. Hälfte 16. Jh.)
und mit dem Bankausdruck zusammenfällt.
Häufig sind Fügungen wie
Kredit haben
‘Leihwürdigkeit besitzen’
(15. Jh.),
allgemein
‘Glaubwürdigkeit, Ansehen, einen guten Ruf besitzen’;
auf Kredit
‘ohne sofortige (volle) Bezahlung, auf Borg’
(17. Jh.).
Kredit
n.
‘Habenseite (rechte Seite) des Kontos’
in der kaufmännischen Buchführung,
daher auch
‘Haben, Guthaben’,
Substantivierung (17. Jh.) der Überschrift
lat.
crēdit
‘er vertraut an, er zahlt’;
Gegensatz
Debet
n.
‘Sollseite (linke Seite) des Kontos, Schuldposten’,
lat.
dēbet
‘er schuldet’.
Zuvor bereits
(in Angleichung an
ital.
credito,
s. oben)
in Debito und Credito
(16. Jh.).
–
Kreditbrief
m.
‘Anweisung einer Bank an eine andere, einer Person ein Darlehen zu gewähren’
(17. Jh.),
nach
frz.
lettre de crédit.
Mißkredit
m.
‘schlechtes Ansehen, schlechter Ruf’
(18. Jh.),
zuvor
‘fehlende Leihwürdigkeit’
(17. Jh.).