Kriegsrecht, das
Bedeutungsübersicht
- 1. internationales öffentliches Recht, das gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Staaten oder parastaatlichen Organisationen regelt
- a) [spezieller] Teil des Völkerrechts, das die Regeln und Normen insbesondere für den Umgang mit Angehörigen gegnerischer Kampfverbände, der Zivilbevölkerung und Kulturgütern im Falle eines kriegerischen Konflikts umfasst
- b) [selten] [spezieller] Recht eines Staates oder einer Organisation, einen Krieg zu führen oder in einen kriegerischen Konflikt einzugreifen
- 2. meist mit der starken Einschränkung von Bürgerrechten und der erheblichen Erweiterung staatlicher Befugnisse verbundener Ausnahmezustand (aufgrund einer als staatsgefährdend erklärten Krisensituation)
DWDS-Vollartikel
Bedeutungen
1.
internationales öffentliches Recht, das gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Staaten oder parastaatlichen Organisationen regelt
a)
spezieller Teil des Völkerrechts, das die Regeln und Normen insbesondere für den Umgang mit Angehörigen gegnerischer Kampfverbände, der Zivilbevölkerung und Kulturgütern im Falle eines kriegerischen Konflikts umfasst
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das allgemeine, humanitäre, internationale Kriegsrecht
als Akkusativobjekt: das Kriegsrecht verletzen
in Präpositionalgruppe/-objekt: Verstöße, Verbrechen gegen das Kriegsrecht
als Genitivattribut: die Bestimmungen, Regeln, die Verletzung des Kriegsrechts
Beispiele:
[Die Gefangenenhilfsorganisation] Amnesty appellierte an alle Milizen und bewaffnete Gruppen, »sofort und bedingungslos« alle politischen Gefangenen freizulassen und andere Häftlinge »menschlich und nach den Regeln des Kriegsrechts« zu behandeln. [Die Zeit, 30.10.2014]
Es gibt einen alten Bestand von Rechtsregeln, die das Kriegsgeschehen erfassen […]. Sie wurden früher Kriegsrecht genannt und heissen heute »humanitäres Völkerrecht«. Sie sind in ihrer heute gültigen Form im Wesentlichen in den vier Genfer Konventionen von 1949 und zwei Zusatzprotokollen von 1977 kodifiziert. […] [Neue Zürcher Zeitung, 30.03.2003]
Es geht um den »Kombattantenstatus«, wie er im Humanitären Völkerrecht (Kriegsrecht) verankert ist. Kombattant ist ein Soldat nur, wenn er in einem erklärten, »regulären« Krieg kämpft. Dieser Status schützt ihn […] nach einer Gefangennahme; er hat Anspruch darauf, nach den geltenden internationalen Regeln als Kriegsgefangener angemessen behandelt zu werden. [Süddeutsche Zeitung, 15.11.2001]
Personen, die die Regeln des internationalen Kriegsrechts verletzen, sollen sich vor ordentlichen Gerichten verantworten[…]. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1993]]
Diese Morde und Mißhandlungen standen im Widerspruch zu internationalen Konventionen, insbesondere zu Artikel 46 der Haager Vorschriften aus dem Jahre 1907, zum Kriegsrecht und Kriegsbräuchen […]. [Süddeutsche Zeitung, 1995 [1945]]
b)
selten, spezieller Recht eines Staates oder einer Organisation, einen Krieg zu führen oder in einen kriegerischen Konflikt einzugreifen
Beispiele:
Der Verlauf des Kosovo‑Krieges ist nicht nur unter dem Aspekt des humanitären Völkerrechts, sondern auch unter dem des Kriegsrechts – »ius ad bellum« [Recht zum Kriege] – kritisch zu beurteilen. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.10.1999]
Die britische Regierung […] würde es bedauern, wenn ihre [der Grundsätze der Kriegführung] Gültigkeit durch irgendeine Maßnahme beeinträchtigt würde, welche die englische Regierung in Ausübung der Kriegsrechte zu ergreifen gezwungen sei. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1940]]
2.
meist mit der starken Einschränkung von Bürgerrechten und der erheblichen Erweiterung staatlicher Befugnisse verbundener Ausnahmezustand (aufgrund einer als staatsgefährdend erklärten Krisensituation)
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: das geltende, herrschende, bestehende Kriegsrecht
als Akkusativobjekt: das Kriegsrecht ausrufen, proklamieren, verhängen, aufheben
in Präpositionalgruppe/-objekt: [ein Land] steht unter Kriegsrecht; etw. unter das Kriegsrecht stellen; mit dem Kriegsrecht regieren
als Aktivsubjekt: das Kriegsrecht gilt, herrscht
als Genitivattribut: die Bestimmungen, Regeln des Kriegsrechts
Beispiele:
[…] Unter anderem sind [nach inneren Unruhen] sie [die Sicherheitskräfte] unter dem Kriegsrecht befugt, Verdächtige ohne Haftbefehl gefangen zu nehmen. Der Ausnahmezustand muss laut Verfassung binnen 48 Stunden vom Parlament bestätigt werden. [Die Zeit, 05.12.2009]
In Thailand wurde […], zehn Monate nach dem Militärputsch, das Kriegsrecht aufgehoben. Dennoch bleibt die Macht der Militärregierung faktisch uneingeschränkt[…]. [Der Spiegel, 08.04.2015 (online)]
Polens Partei‑ und Regierungschef Wojciech Jaruzelski[…] hatte die Übernahme der Regierungsgewalt durch das Militär verkündet und das Kriegsrecht verhängt. [Der Spiegel, 21.12.1981]
Der pakistanische Staatspräsident […] hat die […] Parlamentswahlen auf unbestimmte Zeit verschoben. Ferner kündigte er das Verbot aller Parteien und eine verschärfte Pressezensur an. Für das ganze Land gilt Kriegsrecht. [Die Zeit, 19.10.1979]
Die politische Streikbewegung […] scheint auf Grund der strengen Handhabung des Kriegsrechtes unterdrückt zu sein. [Archiv der Gegenwart, 2001 [1932]]
letzte Änderung:
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
Politik
Ausnahmezustand ·
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Notrecht ·
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Staatsnotstand ·
Verfassungsnotstand ●
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Typische Verbindungen zu ›Kriegsrecht‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Kriegsrecht‹.
Anwendung
Aufhebung
Ausruf
Ausrufung
Beendigung
Bestimmung
Einführung
Humanität
Kriegsbrauch
Kriegsgebrauch
Lockerung
Regel
Verachtung
Verhängung
Verkündung
Verletzung
aufgehoben
aufheben
ausgerufen
ausrufen
geltend
herrschend
proklamieren
verhängen
verhängt
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