kurzer (II 1), nur einige Tage dauernder Urlaub (2)
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein erholsamer, viertägiger, spontaner Kurzurlaub
als Akkusativobjekt: einen Kurzurlaub buchen, verleben, verbringen, machen
in Koordination: Kurzurlaub und Städtereise
Beispiele:
Für beide wären zweieinhalb Tage in der Schweiz ein willkommener
Kurzurlaub. [Genazino, Wilhelm: Die Liebesblödigkeit, München, Wien: Carl Hanser Verlag 2005, S. 42]
Diese Woche sind zum Ende des Fastenmonats Ramadan [in Indonesien] Millionen Menschen auf
Kurzurlauben und Ausflügen unterwegs. [Neue Zürcher Zeitung, 22.07.2015]
Klassische Städtereisen und Kurzurlaube werde
der Reisende […] künftig fast ausschließlich
[…] direkt im Internet buchen. [Die Welt, 19.02.2005]
Auch beim Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband
[…] stellt man einen ungebrochenen Trend zum
Kurzurlaub in Deutschland fest – vor allem
verlängerte Wochenendtrips im eigenen Land seien für den kleinen Urlaub
zwischendurch im Aufschwung. [Die Welt, 15.03.2002]
Für die einen bedeutet Ostern das Ende der Fasten‑ und Winterzeit,
die anderen freuen sich auf einen Kurzurlaub: Wer
Ostereier mal woanders suchen möchte, findet für die Feiertage jede Menge
Pauschalangebote. [Die Zeit, 18.03.1999, Nr. 12]
Drittens, keine Gedanken über Dinge, die mich nichts
angehen[…].
Viertens Tapetenwechsel, Kurzurlaub, weg hier paar
Tage, schön wärs. [Delius, Friedrich Christian: Ein Held der inneren Sicherheit, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1981, S. 104]
früher, spezieller die kurzzeitige Freistellung vom Wehrdienst, in der Regel über ein Wochenende oder anlässlich von FeiertagenDWDS
Beispiele:
Dazu erhält er [ein Unteroffiziersschüler], abhängig von der Dauer der
Ausbildung und von militärischen Erfordernissen,
Kurzurlaub übers Wochenende und verlängerten
Kurzurlaub (von Freitag nach Dienst bis
Dienstag zum Dienst). [Berliner Zeitung, 03.08.1983]
Wieviel Erholungsurlaub jeder bekommt, regelt die Urlaubsordnung
– für Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst leisten, sind es achtzehn
Tage in achtzehn Monaten, vom Kurzurlaub
abgesehen. [Dänhardt, Reimar: Fein oder nicht fein, Berlin: Deutscher Militärverl. 1972 [1968], S. 302]
In der Nationalen Volksarmee wird zwischen
Kurzurlaub und Erholungsurlaub unterschieden.
In der eineinhalbjährigen Dienstzeit stehen jedem Wehrpflichtigen 18
Tage Erholungsurlaub zu (Dienstvorschrift 10/14). Außerdem erhält Ihr
Sohn in diesen 18 Monaten mindestens sechsmal
Kurzurlaub, er könnte also etwa alle 12
Wochen seine Familienangehörigen besuchen. Der
Kurzurlaub wird in der Regel von Sonnabend
nach Dienst bis Montag zum Dienst gewährt. [Berliner Zeitung, 08.06.1966]
Sein Gesuch um Kurzurlaub zu Weihnachten
wurde bewilligt. [Noll, Dieter: Die Abenteuer des Werner Holt, Berlin: Aufbau-Verl. 1984 [1960], S. 186]