Rechtssprache urheberrechtlicher Schutz für bestimmte wissenschaftliche, technische, organisatorische oder künstlerische Leistungen
Leistungsschutz, der
Grammatik Substantiv (Maskulinum)
Worttrennung Leis-tungs-schutz
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›Leistungsschutz‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Die Verleger fordern einen Leistungsschutz für ihre Angebote im Netz, über das aktuelle Urheberrecht hinaus.
[Die Zeit, 15.10.2010 (online)]
Zwar betreffe die jüngste Entscheidung den Designschutz, der Erste Senat sei aber auch für das Urheberrecht und den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zuständig.
[Süddeutsche Zeitung, 30.01.2001]
In Entscheidungen aus den Jahren 1964 und 1992 hatte der Bundesgerichtshof einen sogenannten wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz speziell für Lego noch bejaht.
[Die Welt, 15.06.2005]
Ferner sei ein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nur einer aus dem alltäglich‑üblichen Schaffen herausragenden Leistung von wettbewerblicher Eigenart zuzuerkennen.
[C't, 2000, Nr. 14]
Sie vergleichen sich dabei mit Plattenfirmen oder Konzertveranstalter, die bereits vom Leistungsschutz erfasst werden.
[Die Zeit, 14.06.2012 (online)]
Zitationshilfe
„Leistungsschutz“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Leistungsschutz>.
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