in Österreich und in der Schweiz Zeugnis (1), das man als Beweis dafür bekommt, dass man nach dem Besuch einer höheren Schule (z. B. des Gymnasiums) eine Maturaprüfung abgelegt und bestanden hat
In Österreich oder der Schweiz dient das Maturazeugnis (in der Schweiz auch das Maturitätszeugnis) als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife und der Hochschulzugangsberechtigung. In Deutschland hat das Abiturzeugnis diese Funktion.
Beispiele:
Das Maturazeugnis sei eine Bescheinigung für
die Studierfähigkeit der Absolventen. [Luzerner Zeitung, 26.06.2009]
[…] in der Schweiz erlaubt das
Maturazeugnis den freien Hochschulzugang und mit
Ausnahme des Medizinstudiums die freie Fächerwahl. [Neue Zürcher Zeitung, 25.02.2008]
Beispiel: Hat ein Prüfungskandidat etwa in einem Fach einen Zweier
auf die schriftliche Prüfung und einen Dreier im Zeugnis der letzten Klasse,
bekommt er einen Zweier im Maturazeugnis. [Matura 2020: So funktioniert die Notenvergabe, 22.04.2020, aufgerufen am 01.09.2020]
Nach vier Jahren an der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen
erhielten 128 Absolventen ihr Maturazeugnis. [Thurgauer Zeitung, 08.07.2019]
Mit dem gymnasialen Maturazeugnis stehen den
Absolventen nun die Türen zu Universitäten, ETH und Pädagogischen
Hochschulen offen. [St. Galler Tagblatt, 10.07.2018]
Für Kurse der offenen Universität kann sich jeder und jede anmelden,
egal ob er oder sie ein Maturazeugnis in der Tasche
hat oder nicht. [Der Standard, 02.11.2016]
In den früheren Jahren wurden lediglich die Noten in den
Maturazeugnissen erhoben, die sich aus
schriftlicher und mündlicher Matura gemeinsam zusammensetzten. [Der Standard, 27.05.2015]
Derzeit sind 75 Prozent der Plätze für Human‑und Zahnmedizin für
Studenten mit österreichischem Maturazeugnis
reserviert, 20 Prozent für EU‑Bürger und fünf Prozent Nicht‑EU‑Bürger. [Verlängerung der Quote beim Medizinstudium, 24.07.2015, aufgerufen am 01.09.2020]
Das gymnasiale Maturazeugnis hat seinen
exklusiven Charakter als Hochschulzulassungszeugnis verloren. [Neue Zürcher Zeitung, 03.03.2013]
Das Maturazeugnis stellt zwar die
Studienberechtigung dar, aber es sagt nur mehr wenig über die
Studienbefähigung aus. [Der Standard, 16.07.2001]