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Meineid, der

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GrammatikSubstantiv (Maskulinum) · Genitiv Singular: Meineid(e)s · Nominativ Plural: Meineide
Aussprache 
Worttrennung Mein-eid
Wortbildung  mit ›Meineid‹ als Erstglied: meineidig
DWDS-Vollartikel

Bedeutung

unter Eid beschworene, wissentlich falsche Aussage vor einem Gericht oder einem Untersuchungsausschuss
Kollokationen:
mit Adjektivattribut: ein wissentlicher, vorsätzlicher, fahrlässiger Meineid
als Akkusativobjekt: einen Meineid leisten, schwören, begehen, gestehen
in Präpositionalgruppe/-objekt: Anstiftung, Verleitung zum Meineid; eine Anklage, Gefängnisstrafe wegen Meineids
hat Präpositionalgruppe/-objekt: ein Meineid vor Gericht, vor einem Untersuchungsausschuss
als Genitivattribut: der Vorwurf, Verdacht des Meineids
Beispiele:
Meineid. Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. […]. [Strafgesetzbuch (StGB). In: Schönfelder: Deutsche Gesetze: Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts (Ergänzungslieferung). München: Beck 1997]
Sie [die Privatdetektivin] […] fahndete nach Aussagen von Angeklagten, die des Meineids überführt worden waren (also vor Gericht nachweislich gelogen hatten)[…]. [Die Zeit, 11.12.2014]
Im Fall eines Meineids ist die Strafe höher als bei einer »einfachen« Falschaussage. Meineid ist mit Freiheitsstrafe ab einem Jahr bedroht. Bei Falschaussage fängt der Strafrahmen bereits bei einer Freiheitsstrafe von drei Monaten an. [Der Spiegel, 15.11.2001 (online)]
Er bezichtigte angesehene […]Politiker und sich selbst der Falschaussage vor dem Parlamentsausschuß. Nach einem spektakulären Prozeß im Sommer 1959 wurden vier Bayernparteiler und der »Kronzeuge« wegen Meineids verurteilt[…] [Die Zeit, 18.11.1988]
Vors[itzender]: Sie sind doch vereidigt worden. Wußten Sie nicht, was ein Meineid ist, und daß solcher bestraft wird? – Zeugin: Ich habe mir damals nichts Klares darüber [über ihre falschen Beschuldigungen] gedacht. [Berliner Tageblatt (Morgen-Ausgabe), 01.03.1916]

letzte Änderung:

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Meineid · meineidig
Meineid m. ‘auf eine vorsätzlich falsche Aussage abgelegter Eid’, ahd. meineid (8./9. Jh.), mhd. meineit, asächs. mēnēð, mnd. mēnēt, mnl. meineet, nl. meineed, afries. mēnēth, aengl. mānāþ, anord. meineiðr, schwed. mened. Die Zusammensetzung weist als zweites Glied das unter Eid (s. d.) dargestellte Substantiv auf. Erstes Glied ist der Nominalstamm germ. *maina- ‘falsch’, der im Adjektiv ahd. (9. Jh.), mhd. mein ‘falsch, betrügerisch’ (vgl. ahd. mein eid, mhd. meiner eit ‘Meineid’), aengl. mān ‘niedrig, schlecht, falsch’, anord. meinn ‘schädlich, schlecht’ (daneben germ. *mainja- in mhd. meine, aengl. mǣne) ebenso vorliegt wie im Substantiv ahd. mein n. (8. Jh.), mhd. mein m. und n. ‘Frevel, Unrecht, Missetat’, asächs. mēn n. ‘Frevel, Sünde’, aengl. mān n. ‘Verbrechen’, anord. mein n. ‘Schaden, Unglück’. Dazu stellen sich die unter gemein (s. d.) angegebenen Formen sowie aind. minā́ti ‘tauscht, wechselt, täuscht’, mēnāmēnam ‘Tausch für Tausch’, lat. mūnia (älter moenia) Plur. ‘Leistungen, Pflichten’, mūnus ‘Leistung, Amt, Abgabe, Geschenk’, lit. maĩnas ‘Tausch’, aslaw. měna, russ. ména (мена) ‘Tausch, Wechsel’, aslaw. měniti ‘ändern, verändern’, russ. menját’ (менять) ‘tauschen, wechseln’, sämtlich Bildungen mit Nasalsuffix zur Wurzel ie. *mei- ‘wechseln, tauschen’ (dann auch ‘vertauschen, täuschen’). Auf eine Dentalerweiterung dieser Wurzel gehen die unter meiden, miß- und missen (s. d.) genannten Formen zurück. – meineidig Adj. ‘falsch schwörend’, mhd. meineidec, -eidic.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

Falschaussage · Meineid · falscher Eid  ●  falsch(es) Zeugnis geh., biblisch, veraltet
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›Meineid‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›Meineid‹.

Zitationshilfe
„Meineid“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/Meineid>.

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