Geschick
n.
‘Fähigkeit, etw. in rechter Weise zu tun, Schicksal’,
Abstraktbildung zu dem unter
schicken
(s. d.)
aufgeführten Verb.
Mhd.
geschicke
‘Begebenheit, Ordnung, Anordnung, Aufstellung zum Kampf, Vermächtnis, Benehmen’
wird in nhd. Zeit in seiner Bedeutung verengt zu
‘was dem Menschen von höheren Mächten geschickt, zugefügt, verhängt wird, Schicksal’
(seit dem 15. Jh.)
und
(unter Einfluß von
geschickt,
s. d.)
‘Fähigkeit, etw. schicklich, passend zu tun’
(17. Jh.).
In der Alltagssprache noch
etw. wieder ins Geschick (‘in Ordnung’)
bringen,
aus dem Geschick (‘aus der Ordnung’)
sein.
Geschicklichkeit
f.
‘natürliche Begabung, Gewandtheit, Fertigkeit’
(15. Jh.),
zu heute unüblichem
geschicklich
Adj.
‘geziemend, passend, geschickt’
(15. Jh.).
Mißgeschick
n.
‘Unglück’
(18. Jh.).