Versicherungswesen Versicherung (3), die neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen, z. B. Kinder oder Ehefrau, in den Versicherungsschutz einbeziehtDWDS
Beispiele:
Die Mitversicherung von Familienmitgliedern im staatlichen System ist ein alter Streitpunkt. Bislang sind Kinder und Ehegatten über den Haupternährer in die Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Sie erhalten alle Leistungen, zahlen aber keine Beiträge. [Familienversicherung. In: Aktuelles Lexikon 1974–2000, München: DIZ 2000 [2000]]
Eine Mitversicherung des Partners ist nur möglich, wenn er nicht mehr als 425 Euro oder bei einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdient. Er darf kein Beamter sein, nicht hauptberuflich selbstständig und nicht privat versichert. [Die Familie in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern, 19.12.2017, aufgerufen am 02.01.2018]
Der Berater erzählt, dass es beitragsfreie Mitversicherung des nicht erwerbstätigen Ehepartners nicht gibt, obwohl es die Riester‑Förderung per Gesetz vorsieht. [Bild am Sonntag, 27.01.2002]
Die […] Richter entschieden jetzt, daß es dem Sinn des Gesetzes zuwiderlaufe, wenn Ehefrauen, die wegen der Höhe ihrer Einkünfte nicht versicherungspflichtig sind, durch die Hintertür einer beitragsfreien oder beitragsbegünstigten Mitversicherung beim Ehemann vollen Versicherungsschutz genießen. [Die Zeit, 20.11.1970]